Zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen in Deutschland – Trends, Herausforderungen und Handlungsbedarf

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Die Zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen ist ein zentraler Faktor für die allgemeine Gesundheit und Lebensqualität älterer Menschen. Sie beeinflusst nicht nur das individuelle Wohlbefinden, sondern hat weitreichende Konsequenzen für das gesamte Gesundheitssystem. Der aktuelle Zahnreport 2026 des Barmer-Instituts für Gesundheitsforschung liefert konkrete Zahlen, die sowohl Fortschritte als auch dringende Defizite aufzeigen.

Steigende Zahl der Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen

Ein beachtenswerter Aspekt, der im Zahnreport 2026 hervorgehoben wird, ist die wachsende Anzahl von Kooperationsverträgen. Laut den Daten vom Jahresende 2024 gibt es bundesweit 7.557 solcher Verträge – ein Zuwachs von 9,5 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass immer mehr Pflegeeinrichtungen die Bedeutung einer regelmäßigen zahnärztlichen Betreuung erkennen.

  • Gesamtzahl der Kooperationsverträge 2024: 7.557 (Quelle S1)
  • Wachstum zum Vorjahr: 9,5 %
  • Abdeckungsgrad: 46 % der Pflegeeinrichtungen verfügen über einen Vertrag

Der Anstieg der Kooperationsverträge bietet einen positiven Lichtblick und weist auf mögliche Lösungsansätze hin: Durch strukturierte Zusammenarbeit können präventive Leistungen leichter angeboten und in Anspruch genommen werden.

Zahnärztlicher Prävention für Pflegebedürftige

Ein beachtenswerter Aspekt, der im aktuellen „Zahnreport 2026“ hervorgehoben wird, ist die steigende Zahl der Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen. Laut den Daten vom Jahresende 2024 gibt es 7.557 solcher Verträge. Dies entspricht einem Anstieg von 9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und weist darauf hin, dass mehr Pflegeeinrichtungen die Bedeutung zahnärztlicher Versorgung erkannt haben. Diese Entwicklung könnte langfristig zu einer verbesserten Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsangebote führen.

Abnehmende Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen bei ambulant betreuten Pflegebedürftigen

Gleichzeitig zeigt der Bericht ein besorgniserregendes Bild der zahnärztlichen Versorgung von ambulant betreuten Pflegebedürftigen. Die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen in diesem Bereich ist seit 2013 kontinuierlich gesunken. Die Gründe dafür sind vielschichtig:

  • Unkenntnis über bestehende Besuchsoptionen seitens der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
  • Logistische Hindernisse für Zahnärzte bei der Aufsuchung ambulanter Patienten
  • Berührungsängste jüngerer Zahnärzte gegenüber der Behandlung von Pflegebedürftigen
  • Wirtschaftliche Überlegungen, die den Aufwand für mobile Zahnärztliche Einsätze erhöhen

Der Bericht betont den dringenden Handlungsbedarf: Aufklärung über Besuchsoptionen und gezielte Anreize für Zahnärzte sind notwendig, um die Versorgungslücke zu schließen.

Entwicklung der Gebührenpositionen 154 und 155

Seit der Einführung neuer BEMA-Positionen im Jahr 2013 hat sich die Inanspruchnahme der Gebührennummer 155 („Besuch je weiteren pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung mit Kooperationsvertrag“) „kontinuierlich und sehr stark“ erhöht. Im Gegensatz dazu verzeichnet die Gebührennummer 154 („Besuch des ersten Patienten in einer Einrichtung“) nur einen schwachen Anstieg auf niedrigem Niveau. Das bedeutet, dass zwar weniger Einrichtungen besucht werden, aber pro Besuch deutlich mehr Patienten betreut werden – ein Hinweis auf eine verbesserte Organisation der aufsuchenden Betreuung.

Herausforderungen und Gegenrisiken

Obwohl die Zahl der Kooperationsverträge wächst, gibt es nach wie vor Barrieren, die den Zugang zu zahnärztlicher Versorgung für Pflegebedürftige erschweren:

  • Berührungsängste jüngerer Zahnärzte: Diese können den Zugang zu zahnärztlicher Versorgung zusätzlich erschweren, weil weniger Zahnärzte bereit sind, solche Leistungen anzubieten.
  • Logistische und betriebswirtschaftliche Hürden: Aufsuchende Betreuung erfordert mehr Aufwand in Planung und Durchführung.
  • Unzureichende Aufklärung: Viele Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige kennen die vorhandenen Besuchsoptionen nicht.

Die neue zahnärztliche Approbationsordnung legt einen stärkeren Fokus auf Seniorenzahnmedizin, doch die ersten Abschlussjahrgänge sind erst kürzlich ausgebildet. Es bleibt abzuwarten, wann sich positive Effekte zeigen.

FAQ zur zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen

Wie viele Pflegeeinrichtungen haben derzeit einen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten?Im Jahr 2024 hatten bundesweit 7.557 Pflegeeinrichtungen einen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten (Quelle S1).Was sind die Hauptgründe für die geringe Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen bei ambulant betreuten Pflegebedürftigen?Die Gründe liegen in Unkenntnis über bestehende Besuchsoptionen und hindernisbehafteten Logistikfragen für Zahnärzte.

Fazit

Der Zahnreport 2026 zeigt ein gemischtes Bild: Die steigende Zahl von Kooperationsverträgen (7.557 Verträge, +9,5 % gegenüber dem Vorjahr) bietet einen Hoffnungsschimmer und deutet auf eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen hin. Gleichzeitig bleibt die Versorgung ambulanter Pflegebedürftiger alarmierend schlecht – die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen ist seit 2013 kontinuierlich gesunken.

Um die Versorgungslücke zu schließen, sind gezielte Maßnahmen erforderlich: Aufklärung über Besuchsoptionen, finanzielle Anreize für Zahnärzte, Abbau logistischer Barrieren und die Förderung von Kooperationsverträgen. Nur durch ein kombiniertes Vorgehen kann die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen nachhaltig verbessert und damit die allgemeine Gesundheit älterer Menschen gestärkt werden.

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