Der demografische Wandel erhöht die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland stark. Gleichzeitig verpflichtet § 119b SGB V stationäre Pflegeeinrichtungen, bei entsprechendem Bedarf Kooperationsverträge mit Zahnarztpraxen zu schließen, die regelmäßig vor Ort versorgen. Diese Kombination aus steigender Nachfrage und klaren gesetzlichen Vorgaben macht die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen zum einzigen Wachstumsmarkt im Dentalbereich.
Demografische Entwicklung und steigender Versorgungsbedarf
- Aktuell leben rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland, die pflegebedürftig sind (Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023).
- Vorausberechnungen erwarten bis 2050 einen weiteren deutlichen Anstieg der Zahl Pflegebedürftiger.
- Ein Teil der Betroffenen lebt in stationären Pflegeeinrichtungen und kann eine Praxis kaum noch selbst aufsuchen.
Die Zahlen verdeutlichen, dass die Nachfrage nach mobiler Zahnmedizin in den kommenden Jahrzehnten exponentiell steigen wird. Menschen in Pflegeeinrichtungen haben häufig eingeschränkte Mobilität, sodass ein Besuch vor Ort die einzige Möglichkeit für eine wirksame Mundgesundheitsprävention und -behandlung darstellt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen – § 119b SGB V macht aus einem „Kann“ ein „Muss“
Seit Dezember 2018 regelt § 119b SGB V, dass stationäre Pflegeeinrichtungen bei entsprechendem Bedarf Kooperationsverträge mit geeigneten Zahnarztpraxen schließen müssen. Der Paragraf wandelt die frühere freiwillige („Kann“)-Regelung in eine verpflichtende („Muss“)-Vorschrift. Die Verträge werden bei den KZVen registriert und verpflichten zu regelmäßigen, aufsuchenden zahnärztlichen Leistungen – nicht nur anlassbezogen, sondern präventiv und therapeutisch.
Die gesetzlichen Vorgaben haben messbare Erfolge erzielt: 2023 wurden erstmals über eine Million zahnärztliche Hausbesuche durchgeführt – ein neuer Höchststand laut KZBV-Bericht 2024. Damit wird die Umsetzung der Reform deutlich sichtbar.
Aktuelle Zahlen zu zahnärztlichen Hausbesuchen und Kooperationsverträgen
- Im Jahr 2023 wurden über 1 Million Hausbesuche von Zahnärzten in Pflegeeinrichtungen durchgeführt (KZBV-Bericht 2024).
- Ein typischer sechsstündiger Einsatz generiert einen Umsatz von etwa 6.000 Euro (Angaben aus Fachartikel „Zahnheilkunde für Pflegebedürftige ist der einzige Wachstumsmarkt“).
- Die Zahl der Kooperationsverträge zwischen Praxen und Pflegeeinrichtungen steigt kontinuierlich, was die gesetzliche Vorgabe praktisch umsetzt.
Die Daten belegen, dass sowohl die Nachfrage als auch das Angebot an mobiler Zahnmedizin deutlich zunehmen. Jeder Hausbesuch beinhaltet Präventions- und Behandlungsleistungen, etwa Mundgesundheitschecks, individuelle Pflegepläne und, wenn nötig, therapeutische Eingriffe. Mehr dazu im Beitrag Förderung und strukturierte Umsetzung der Mund- und Zahngesundheit in der stationären Altenpflege.
Wirtschaftliches Potenzial für Zahnarztpraxen
- Ein sechs-Stunden-Einsatz vor Ort kann bis zu 6.000 Euro Umsatz erzielen – ein realistischer Wert aus Praxiserfahrungen.
- Durch die verpflichtenden Kooperationsverträge entstehen für Praxen stabile, wiederkehrende Aufträge und neue Umsatzquellen.
- Die Arbeit in Pflegeeinrichtungen stärkt die Reputation der Praxis, erhöht die Patientenbindung und fördert die Zufriedenheit des Praxisteams.
Zusätzlich profitieren Assistenzkräfte von abwechslungsreichen Aufgaben, die über den klassischen Praxisalltag hinausgehen. Die Kombination aus finanzieller Attraktivität und hoher persönlicher Befriedigung macht das Segment besonders interessant für Praxisinhaber, die ihr Leistungsspektrum erweitern möchten.
Praxisbeispiele und Erfolgsfaktoren bei aufsuchender Zahnversorgung
- Mobil einsetzbare Behandlungskisten auf Rollen ermöglichen schnellen Auf- und Abbau vor Ort.
- Regelmäßige, zweimal jährlich geplante Befundungen (ohne Röntgen) sichern kontinuierliche Mundgesundheit.
- Enge Zusammenarbeit mit Pflegepersonal und Angehörigen liefert wichtige Informationen für individuelle Behandlungspläne.
- Positive Rückmeldungen – von Handschlag bis dankbarem Blick – erhöhen die Motivation des Behandlungsteams.
Die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnheilkunde (DGAZ) unterstützt Praxen bei der Implementierung solcher Services. Nach kurzer Anlaufzeit lässt sich das Equipment effizient einsetzen, sodass die Praxis aus ihrer Komfortzone herauswachsen kann, ohne den Praxisbetrieb zu gefährden.
Herausforderungen und Risiken im Wachstumsmarkt
- Personalknappheit: Trotz des Wachstums fehlen ausreichend mobile Zahnärzte, was das System belastet.
- Schein-Kooperationsverträge: Nicht alle geschlossenen Verträge werden aktiv genutzt, was zu einer ineffektiven Versorgung führen kann.
- Qualitätskontrolle: Die Einführung von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst ist notwendig, um echte Versorgung sicherzustellen.
Diese Punkte zeigen, dass ein reiner gesetzlicher Rahmen nicht ausreicht. Es bedarf gezielter Förderungen, Schulungen und einer konsequenten Überwachung, um die Versorgungslücken zu schließen und die Qualität der Leistungen zu sichern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viele zahnärztliche Hausbesuche gab es 2023?
Über eine Million Hausbesuche wurden 2023 durchgeführt – ein Höchststand laut KZBV-Bericht 2024.
Was regelt § 119b SGB V genau?
§ 119b SGB V verpflichtet stationäre Pflegeeinrichtungen, bei entsprechendem Bedarf Kooperationsverträge mit geeigneten Praxen zu schließen. Darüber wird eine regelmäßige, aufsuchende zahnärztliche Versorgung in den Einrichtungen organisiert.
Wie viele Pflegebedürftige gibt es in Deutschland?
Ende 2023 waren laut Pflegestatistik rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig; Vorausberechnungen erwarten einen weiteren deutlichen Anstieg.
Fazit
Die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen ist durch demografische Entwicklungen und klare gesetzliche Vorgaben zu einem einzigartigen Wachstumsmarkt geworden. Aktuelle Zahlen belegen bereits einen signifikanten Anstieg der Hausbesuche und der Kooperationsverträge. Für Zahnarztpraxen ergeben sich damit stabile Umsatzpotenziale, neue Patientenströme und ein hohes Maß an beruflicher Erfüllung. Gleichzeitig zeigen sich strukturelle Schwächen – insbesondere der Mangel an mobilen Fachkräften und die Gefahr von Schein-Verträgen. Nur durch gezielte Förderung, qualifizierte Ausbildung und konsequente Kontrolle kann das volle Potenzial dieses Marktes ausgeschöpft und die Mundgesundheit vulnerabler Gruppen nachhaltig gesichert werden.

