Über das Vapen

rauchen frau
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Es ist freilich ein altes Thema, das jetzt seine Fortsetzung erhält. Rauchen – das wird in der Gesellschaft immer weniger goutiert und mit Hinblick darauf, was man sich bei jedem Zug zu Gemüte führt, stellt dies kein Wunder dar. Schon gar nicht, wenn es mit dem Vapen eine Alternative gibt, die einige Dinge verspricht.

Warum man überhaupt raucht.

Aber, bevor wir uns mit der Thematik des Vapens beschäftigen, stellen wir mal eine zentrale Frage, um derer Eruierung man nicht umhin kommt: Warum macht man dies überhaupt?

Wenn man sich die unterschiedlichen Publikationen zur Thematik durchliest, stellt man fest, dass der Hauptgrund irgendwie im Nebulösen liegt. Fragt man passionierte Raucher, erhält man neben dem All-Time-Klassiker „Was geht’s Dich an?!“ eine von folgenden Antwortmöglichkeiten:

  1. „Ich weiß es nicht.“, an das sich der Hinweis „Sei Du froh, dass Du nie angefangen hast!“ anschließt.
  2. „Mir war langweilig.“
  3. „Ich wollte in meiner Gruppe nicht im Abseits stehen – und die haben alle geraucht.“
  4. „Es war wie ein Abenteuer.“
  5. „Meine Eltern haben es mir verboten und da war das für mich klar. Reiz des Verbotenen, verstehst Du?“
  6. „Irgendwie kam ich mir unglaublich cool vor.“

Und wenn man jetzt fragen würde, warum sie nun immer noch rauchen, wird man freilich darauf hingewiesen, dass Nikotin süchtig macht.

Dass die elektronische Zigarette im Jahr 2002 von einem chinesischen Apotheker erfunden wurde, entbehrt, wenn man darüber nachdenkt, was rauchen ist, nicht einer gewissen Logik und auch Komik. Allerdings ist es auch faszinierend, dass man es mit diesem technologischen Sprung geschafft hat, unterschiedliche Geschmacksrichtungen für die Vaper anzubieten. Es muss also nicht einmal mehr Tabak-Geschmack sein, es geht auch Rum-Traube-Nuss oder der Peach ICE Geschmack von Izy Vape.

Wichtig: Auch die E-Zigarette sollte nicht unterschätzt werden.

Wobei so ganz zu einhundert Prozent „Gesundbrunnen“-mäßig sind auch die elektronischen Glimmstängel nicht einzusortieren. Es wäre möglich, dass beim Verdampfen der Flüssigkeit giftige Chemikalien entstehen – vorne mit dabei Propylenglykol, respektive Glycerin. Ersteres ist ganz toll, wenn es darum geht, den Tannenbaum zum Christfest frisch zu halten, aber im Körper hat diese Substanz freilich weniger zu suchen. Genau genommen: Gar nichts.

Dürfen nikotinlose Liquids auch erst an 18-Jährige verkauft werden?

Dem ist so. Auch der Verkauf von Liquids, deren Nikotingehalt gering, bis sogar nicht existent ist, dürfen, gemäß §10 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes nicht an Jugendliche vertrieben werden. Dies gilt ebenfalls für den Verkauf von Zubehör und E-Zigaretten. Dies lässt sich in §10 Absatz 4 nachlesen.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.)

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000301125

Für Geschäfte, welche diese Produkte trotzdem auch für Jugendliche in Verkehr bringen, kann dies bedeuten, dass eine hohe Geldstrafe gezahlt werden muss. Diese beträgt 50.000 Euro. Daher muss auch immer der Ausweis überprüft werden.

Nun könnte man ja auf die Idee kommen, stattdessen online zu kaufen. Da  – so der Gedanke – gäbe es solche Kontrollen nicht. Aber das ist ein Trugschluss, da in Online-Shops gleich zweistufige Alterskontrollen durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass man sich als potenzieller Kunde zunächst mit Adressdaten und Geburtsdatum legitimieren muss. Somit kann der Online-Händler eine Schufa-Anfrage senden.

Hernach, wenn die Mitteilung, dass man tatsächlich in der Lage ist, entsprechende Geschäfte zu tätigen, erfolgt die Lieferung, bei dieser ebenfalls eine Alterskontrolle erfolgt. Wie auch im Geschäft geschieht dies übrigens per Personalausweis.

Die bundesdeutsche Regierung agiert da mit einer gewissen Striktheit, da das Rauchen im generellen keine gesunde Sache ist – und da ist es egal, ob es eine E-Zigarette oder ein normaler Glimmstängel ist.

Fazit

Nicht nur das Thema „Rauchen“, auch das Thema „Gesundheit“ ist von großer Wichtigkeit. Deswegen ist es praktisch, wenn man die Kantine mal einem Gesundheitscheck unterzieht. Auch die Überlegung, ob Tabaksticks vom Markt verschwinden sollen, muss erläutert werden. Und das, obwohl wir eigentlich alle mündige Bürger sind.

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