Voraussetzungen für eine Pflegegrad-Feststellung

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Eine Pflegebedürftigkeit kann nicht nur im Alter entstehen. Es gibt zahlreiche Situationen, warum Menschen in ihrem Leben Hilfe benötigen. Nach einem Unfall oder einer Krankheit ist die Pflegegrad-Feststellung nicht selten. Gerade im Alter ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Notwendigkeit eher schleichend kommt. Es gibt also keinen festen Zeitpunkt, an dem die Feststellung erfolgen sollte.

Viele Menschen wissen zudem gar nicht, wann sie tatsächlich einen Anspruch haben. Einen falschen Moment, um das Pflegegeld zu beantragen, gibt es eigentlich nicht. Haben Sie das Gefühl, dass ein Angehöriger viel Hilfe im Alltag benötigt, dann sollten Sie nicht zögern und den Antrag auf einen Pflegegrad stellen.

Der einfache Weg zum richtigen Pflegegrad

Einen Anspruch auf einen Pflegegrad haben alle Menschen, die ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können. Dabei geht es zum Beispiel um körperliche und auch psychische Beeinträchtigungen.

Ist ein selbstständiger Umgang nicht mehr möglich, dann wird das Leben schnell zur Belastung. Die Feststellung des Pflegegrads kann in diesem Punkt nicht nur die Lebensqualität wieder deutlich anheben.

In manchen Fällen sind sich Angehörige nicht sicher, ob eine Pflegegradfeststellung der richtige Weg ist. Letztendlich entscheidet der Medizinische Dienst darüber, ob ein Mensch pflegebedürftig ist oder nicht.

Fehlende soziale Kontakte aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfähigkeit, fehlende kommunikative Fähigkeiten und auch dauerhafte benötigte Unterstützung des Partners oder der Familie sind Anzeichen, die häufig übersehen werden.

Psychische Problemlagen oder eine deutliche Bewegungseinschränkung durch einen Unfall oder auch als Folge des Älterwerdens sind da schon eher offensichtliche Anzeichen für eine Feststellung.

Sind Sie sich nicht sicher, dann schrecken Sie nicht zurück, sich Hilfe von außen zu holen. Der Hausarzt , der Soziale Dienst oder spezieller Beratungsexperten stehen Ihnen bei Zweifeln oder Fragen zum Pflegegrad beratend zur Seite.

Von der Antragsstellung bis zum Pflegegrad

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Ein Antrag, um den Pflegegrad festzustellen, kann entweder schriftlich, telefonisch oder auch persönlich gestellt werden. Der eigentliche Antrag erfolgt jedoch in Papierform und sollte mit einer hohen Sorgfalt ausgefüllt werden.

Es ist wichtig, dass die pflegebedürftige Person diesen stellt. Angehörige haben hierzu nur eine rechtliche Erlaubnis, wenn bereits eine Vollmacht vorliegt. In allen anderen Situationen muss der Antragssteller auch der betroffene Mensch sein.

Es ist jedoch sinnvoll, den Antrag gemeinsam auszufüllen. Auf diese Weise bleiben keine Fragen offen und alle entscheidenden Fakten können eingetragen werden. Auch beim Ausfüllen können zahlreiche Hilfsorganisationen, die sich mit diesem Thema befassen, effektiv beraten und helfen.

Ist der Antrag gestellt, dann wird dieser nach unterschiedlichen Kriterien vom Medizinischen Dienst genau geprüft. Das läuft immer in der gleichen Reihenfolge ab. Betroffene können sich darauf einstellen, dass folgende Punkte überprüft werden:

  • Mobilität
  • Kommunikative Fähigkeiten
  • Psychische Problemlage
  • Selbstversorgung
  • Umgang im Alltag
  • Gestaltung der Freizeit und der sozialen Kontakte

Die Begutachtung dieser Punkte wir im persönlichen Umfeld durchgeführt. In der Regel kommt der Medizinische Dienst also zum Antragssteller nach Hause. Sollte dieser sich im noch im Krankenhaus oder der Reha befinden, wird der Besuch nach hinten verschoben.

Pflegebedürftige Menschen haben das Recht, diese Begutachtung abzulehnen. Das hat jedoch zur Folge, dass die gesamte Pflegegradfeststellung abgebrochen wird. Die betroffene Person erhält also keinen Pflegegrad.

Etwa 20 Prozent der Pflegebedürftigen sind zu niedrig eingestuft, obwohl der tatsächliche Pflegebedarf einen höheren Pflegegrad erfordern würde. (pflegestufenantrag.com)

Fragen zur Voraussetzungen für eine Pflegegradfeststellung

Warum ist die Einstufung in Pflegegrade notwendig?

Grundsätzlich brauchen Menschen, die nicht mehr für sich sorgen können, ein gewisses Maß an Unterstützung. Das kann durch verschiedene Hilfsmittel oder auch Pfleger erfolgen. Beides kostet jedoch Geld.

Für diese Situation zahlen die Kassen ein entsprechendes Pflegegeld. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch ein entsprechender Pflegegrad. Dieser kann nur durch den Medizinischen Dienst festgestellt werden.

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich zudem nach der Höhe des Pflegegrads. Je mehr Hilfe ein Mensch benötigt, desto mehr Geld und andere Hilfsmittel stehen ihm zu. Auf diese Weise soll der Alltag deutlich einfacher werden.

Welche Pflegegrade gibt es?

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Bis zum Januar 2017 gab es die Pflegestufen 0 bis 3. Das System der Beurteilung und Einteilung wurde jedoch grundlegend geändert. So gibt es den neuen Pflegegrad 1 und dann nachfolgend Grad 2 bis 5.

Unterteilt sind die Pflegegrade je nach Beeinträchtigung. Grad 1 erhalten Menschen, die eine geringfügige Beeinträchtigung aufweisen. Für Grad 2 müssen erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen.

Schwere Beeinträchtigungen unterliegen dem Grad 3. Bei dem Pflegegrad 4 handelt es sich um schwerste Beeinträchtigungen und der letzte Grad wird bei schwerster Beeinträchtigung in Verbindung mit einer notwendigen pflegerischen Versorgung festgestellt.

Häufige Fragen

Wie viele Menschen nehmen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch?

Rund 5 Millionen Menschen nehmen jeden Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Die meisten Leistungsempfängerinnen und -empfänger, rund 4,1 Millionen, erhalten ambulante Leistungen. Stationär gepflegt werden etwa 0,9 Millionen Menschen (Stand: 30. Juni 2022).

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit und wann liegt sie vor?

Pflegebedürftigkeit tritt auf, wenn Personen gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

Wie stellt man einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, die sich bei der Krankenkasse befindet. Der Antrag kann auch telefonisch erfolgen oder von Familienangehörigen, Nachbarn oder guten Bekannten gestellt werden, wenn sie dazu bevollmächtigt werden.

Wie erfolgt die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit?

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen, und die Begutachtung erfolgt durch Gutachterinnen oder Gutachter von Medicproof.

Wie lange dauert die Entscheidung über den Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit?

Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beträgt 25 Tage. Eine verkürzte Begutachtungsfrist von einer Woche gilt in bestimmten Fällen, wie bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können?

Um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss die versicherte Person in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit von Erwachsenen festgestellt?

Die Pflegebedürftigkeit von Erwachsenen wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, von anderen unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern oder bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) festgestellt. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch den medizinischen Dienst von Medicproof.

Fazit

Die Feststellung eines Pflegegrads hängt nicht vom Alter ab. Vielmehr geht es darum, wie der Mensch den Alltag alleine meistern kann. Einschränkungen können dabei viele Ursachen haben.

Benötigt jemand Hilfe aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen, dann ist es auf jeden Fall sinnvoll, einen Antrag auf eine Pflegestufenfeststellung zu stellen. In Verbindung mit dem Medizinischen Dienst kann das eine deutliche Erleichterung im Alltag sein.

Die Lebensqualität der Betroffenen wird mit einem Pflegegrad deutlich angehoben. Unterschiedliche Hilfen und Leistungen können nach der Feststellung des Pflegegrads in Anspruch genommen werden.

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