Bundeszahnärztekammer fordert gestaffelte Herstellerabgabe für zuckerhaltige Softdrinks – Lehren aus dem britischen Modell
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) positioniert sich eindeutig für eine gezielte, gestaffelte Herstellerabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks. Ziel ist nicht die Erhöhung von Staatseinnahmen, sondern die wirksame Reduktion von Zucker in den Getränken, um Karies, Adipositas und Typ-2-Diabetes zu verringern. Das britische Soft Drinks Industry Levy (SDIL)