Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) positioniert sich eindeutig für eine gezielte, gestaffelte Herstellerabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks. Ziel ist nicht die Erhöhung von Staatseinnahmen, sondern die wirksame Reduktion von Zucker in den Getränken, um Karies, Adipositas und Typ-2-Diabetes zu verringern. Das britische Soft Drinks Industry Levy (SDIL) liefert dabei handfeste Evidenz, dass ein solches Instrument die Rezepturen der Industrie nachhaltig verändern kann.
Gesundheitliche Belastungen durch zuckerhaltige Softdrinks in Deutschland
Ein hoher und häufiger Konsum von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken ist ein bedeutender Risikofaktor für mehrere chronische Erkrankungen:
- Karies – besonders bei Kinder und Jugendlichen, die regelmäßig von Zahnärzten betreut werden.
- Adipositas – übermäßige Kalorienzufuhr durch zuckerhaltige Getränke.
- Typ-2-Diabetes – langfristige Stoffwechselbelastung durch hohen Zuckerkonsum.
Das britische Soft Drinks Industry Levy (SDIL) – Fakten und Erfolge
Großbritannien führte 2018 das SDIL ein. Die wichtigsten Ergebnisse der ersten Jahre zeigen, dass die Steuer weit über eine reine Finanzmaßnahme hinaus wirkte:
- Der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks sank zwischen 2015 und 2020 um 46 %.
- Im ersten Jahr nach Einführung der Abgabe reduzierte sich der tägliche Zuckerkonsum bei Kindern um ca. 5 g und bei Erwachsenen um 11 g pro Tag.
- Der Anteil der Getränke, die unterhalb der Schwelle von fünf Gramm Zucker pro 100 ml lagen, stieg auf 89 %.
Einfluss auf die Kariesprävalenz bei britischen Kindern
Die Reduktion des Zuckergehalts korrelierte mit einer signifikanten Senkung der Kariesprävalenz. Längsschnittdaten des NHS National Dental Epidemiology Programme zeigen:
- Mittlerer DFT-Index (Decayed, Filled, Teeth) bei 5-jährigen Kindern: von 4,6 Zähnen (2017-2018) auf 3,4 Zähnen (2021-2022).
Dies entspricht einer Rückführung des Karies-Anteils um fast ein Drittel und liefert einen direkten klinischen Beleg für die zahnmedizinische Wirkung einer Zuckersteuer.
Die britische Zuckersteuer zeigt auch über die rein zahnmedizinischen Vorteile hinaus messbare Effekte: So berichtete das NHS National Dental Epidemiology Programme im Jahr 2022 über eine deutliche Senkung des durchschnittlichen Karies-Anteils bei 5-jährigen Kindern. Der sogenannte DFT-Index (Decayed, Filled, Teeth) sank von 4,6 auf 3,4 – was einer Rückführung des Karies-Anteils um fast ein Drittel entspricht und den zentralen Sorgepunkten der Bundeszahnärztekammer aufgreift.
Wirtschaftliche Potenziale einer gestaffelten Herstellerabgabe in Deutschland
Wissenschaftliche Berechnungen der Universität Oxford und der Technischen Universität München zeigen, dass eine vergleichbare Limo-Abgabe in Deutschland enorme volkswirtschaftliche Einsparungen ermöglichen könnte:
- Bis zu 16 Milliarden Euro an Gesundheitskosten könnten über 20 Jahre eingespart werden.
- Hunderttausende Krankheitsfälle – insbesondere Karies, Adipositas und Typ-2-Diabetes – könnten verhindert werden.
Position der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Zielgerichtete Steuer statt Einnahmeinstrument
Die BZÄK betont, dass die Steuer ausschließlich zur Zuckerreduktion eingesetzt werden darf. Zentrale Stimmen:
- „Eine Zuckersteuer darf kein beliebiges Instrument zur Erhöhung der Staatseinnahmen werden. Sie muss zielgenau dort ansetzen, wo besonders hohe Zuckergehalte die Mund- und Allgemeingesundheit belasten“, erklärt BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler.
- „Ziel darf es nicht sein, Getränke für Verbraucher zu verteuern oder Haushaltslöcher zu schließen, sondern Hersteller zur Senkung des Zuckergehalts zu bewegen“, ergänzt BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Doris Seiz.
- „Wir sehen das Schadensausmaß, das zu viel Zucker anrichtet. Wir brauchen deshalb eine Lenkung, was den Zucker betrifft, Vorbild kann Großbritannien sein, das sehr erfolgreich den Zuckergehalt in Softdrinks gesenkt bekam“, betont BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler.
Die aktuellen Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums gehen jedoch über das reine Lenkungsziel hinaus, indem sie weitere Produktkategorien wie Milch-, Hafer- und alkoholfreie Biere einbeziehen. Die BZÄK warnt vor einer zu breiten Getränkesteuer, die das eigentliche Ziel – die Rezepturanpassung – verwässern könnte.
Kritische Stimmen und Gegenargumente
Gegner der Herstellerabgabe äußern Bedenken, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen:
- Kompensation durch Süßstoffe? – Einige befürchten, dass Hersteller die Zuckerreduktion durch den Einsatz von Süßstoffen ausgleichen, deren langfristige gesundheitliche Auswirkungen noch nicht vollständig geklärt sind.
- Geringere gesundheitliche Wirkung bei höherer sozialer Vulnerabilität – Beobachtungsstudien zeigen, dass benachteiligte Bevölkerungsgruppen stärker unter kontinuierlicher Zucker- und Alkoholkonsum leiden; eine reine Zuckersteuer könnte hier keinen strukturellen Bruch bewirken.
Weitere präventive Maßnahmen neben der Herstellerabgabe
Die BZÄK empfiehlt, die Herstellerabgabe durch ergänzende Public-Health-Instrumente zu verstärken:
- Einführung einer verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung, die den Zuckergehalt klar ausweist.
- Werbebeschränkungen für stark gezuckerte Lebensmittel und Getränke, insbesondere für (Klein-)Kinder.
- Aufklärungskampagnen in Schulen und Praxen, um das Bewusstsein für Zucker- und Kariesrisiken zu schärfen.
Häufig gestellte Fragen
Gab es in Großbritannien auch gesundheitliche Wirkungen über die Zähne hinaus?
Ja. Die University of Cambridge berichtete 2023, dass nach der Zuckersteuer die Anfallerate von Typ-2-Diabetes bei Jugendlichen um 8 % abnahm – ein Ergebnis, das die zentralen Sorgfaltspflichten der BZÄK bestätigt.
Warum ist der britische Vergleich für Deutschland besonders relevant?
Großbritannien und Deutschland weisen vergleichbare Konsumstrukturen von Softdrinks auf. Während deutsche Verbraucher in der Vergangenheit auf freiwillige Zuckerreduktionen kaum reagierten, wechselten britische Hersteller nach Ankündigung der Steuer rasch zu niedrigzuckrigen Rezepturen, um Steuerpflichten zu vermeiden.
Fazit
Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen eindeutig, dass eine gestaffelte Herstellerabgabe ein effektives Instrument zur Zuckerreduktion in Softdrinks sein kann. Sie wirkt nicht nur zahnmedizinisch, sondern reduziert auch das Risiko für Adipositas und Typ-2-Diabetes und spart langfristig Milliarden an Gesundheitskosten. Die Bundeszahnärztekammer fordert deshalb eine zielgerichtete, nicht zu breit angelegte Steuer, die Hersteller zwingt, ihre Rezepturen anzupassen, und gleichzeitig durch Kennzeichnungspflichten und Werbebeschränkungen ergänzt wird. Nur ein solches ganzheitliches Konzept kann die Mund- und Allgemeingesundheit nachhaltig verbessern.

