Die richtige Kranken- und Altenpflege

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Im Durchschnitt werden Menschen immer älter. Trotz verbesserter Gesundheitsversorgung steigt auch mit dem steigenden Durchschnittsalter auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen.

Gerade, wenn Sie selbst einen Pflegefall in der eigenen Familie haben, ist es wichtig zu wissen, worauf es bei der richtigen Kranken- und Altenpflege ankommt. Schließlich gebührt den Pflegebedürftigen auch in diesem Lebensabschnitt der nötige respektvolle Umgang.

Grundsätze für die richtige Kranken- und Altenpflege

Wer sein gesamtes Leben bisher allein bestreiten konnte und aufgrund einer Krankheit oder Alterserscheinungen von nun an auf die Hilfe Anderer angewiesen ist, dem muss auch in dieser Situation ein menschenwürdiges Leben gestattet sein.

Um dies in der Alten- und Krankenpflege zu gewährleisten und den Pflegebedürftigen die gleichen Rechte wie allen anderen Menschen zu geben, wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Pflege-Charta in Leben gerufen.

Diese umfasst die Grundsätze in der Kranken- und Altenpflege, welche sind:

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

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Der Grundsatz der Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe beinhaltet folgende wesentliche Punkte:

  • Freiheit des eigenen Willens und der eigenen Entscheidungen
  • Recht auf Fürsprache und Fürsorge
  • Recht auf ein selbstbestimmtes Leben
  • Freie Wahl von Anbietern und Leistungen zur Pflege
  • Respektierung der eigenen Lebensweise
  • Recht auf Beratung, Unterstützung und Förderung sowie Prävention der Gesundheit
  • Selbstbestimmung der finanziellen, behördlichen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten
  • Beachtung des Willens aus zuvor erstellten Vollmachten und Verfügungen
  • Einschränkung der Selbstbestimmung dann, wenn die Rechte anderer Personen verletzt werden.

Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

In Artikel 2 der Pflege-Charta sind folgende Rechte des Pflegebedürftigen geregelt, welche in der Kranken- und Altenpflege beachtet werden sollten:

  • Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt
  • Schutz vor vernachlässigender oder unsachgemäßer Pflege
  • Verbot von freiheitseinschränkenden Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit
  • Hilfe für den Pflegebedürftigen bei Anzeichen von Gewalt oder Vernachlässigung

Artikel 3: Privatheit

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Auch pflegebedürftige Menschen haben das Recht auf Privat- und Intimsphäre. Im Artikel 3 der Pflege-Charta sind genau diese Punkte geregelt:

  • Beachtung des Privat- und Intimbereichs des Pflegebedürftigen sowie von Schamgefühlen
  • Ausreichende Rückzugsmöglichkeiten
  • Möglichkeit auf Nutzung privater Gegenstände auch in Pflegeeinrichtungen
  • Schutz der persönlichen Daten und des Briefgeheimnisses

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

Artikel 4 der Pflege-Charta richtet sich in erster Linie an pflegende Personen sowie Pflegepersonal und beschreibt die Grundsätze, die bei der direkten Pflege eines Menschen zu beachten sind:

  • Fachkompetente, individuelle, geplante und zugewandte Pflege sowie Betreuung und Behandlung
  • Feste Ansprechpartner für den Pflegebedürftigen
  • Aktivierende Pflege, welche die Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit fördern
  • Gesunde, ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung
  • Fachgerechte Behandlung zur Linderung von und sofortige Reaktion auf Beschwerden
  • Offene und ehrliche Kommunikation und Kooperation auch mit Angehörigen und weiteren Helfern

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung

Selbstverständlich muss Pflegebedürftigen auch das Recht auf eine umfassende Beratung, Aufklärung und einen ungehinderten Informationsfluss zustehen. Dazu gehört vor allem:

  • Kompetente, umfassende und individuelle Beratung bei freier Wahl des Beraters
  • Absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten und erbrachten Leistungen
  • Jederzeitige Einsichtsmöglichkeit in relevante medizinische und pflegerische Dokumente
  • Umfassende und korrekte Aufklärung, Erläuterung und Beratung in medizinischer und pflegerischer Hinsicht
  • Kostenfreie Anleitung und Schulung für pflegende Angehörige

Artikel 6: Wertschätzung, Kommunikation und Teilhabe an der Gesellschaft

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Ein wichtiger Teil eines menschenwürdigen Lebens ist die Wertschätzung sowie die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Menschen. Darunter fallen vor allem:

  • Ein respektvoller Umgang unter der Beachtung von individuellen Bedürfnissen
  • Rücksicht und Bemühen auf eine bestmögliche Verständigung auch unter zur Hilfenahme von Hilfsmitteln, wie Hörgeräten, Schreib- und Sprechhilfen oder ähnliches
  • Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie politischen Wahlen und der Mitsprache in Pflegeeinrichtungen

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung

Auch Pflegebedürftige genießen die gleichen Grundrechte wie jeder andere. Dazu gehört auch:

  • Religionsfreiheit
  • Sensibilität für kulturelle Besonderheiten
  • Freie Ausübung von weltanschaulichen und religiösen Werten und Gewohnheiten, solange die Rechte Anderer dadurch nicht beeinträchtigt werden

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jedes Leben geht irgendwann zu Ende. Auch in dieser Phase gilt Art. 1 des Grundgesetzes, dass die Würde eines jeden Menschen unantastbar ist. In der Pflege bedeutet das vor allem:

  • Recht in Würde zu sterben
  • Individuelle, würdevolle und erträgliche Sterbebegleitung nach den eigenen Wünschen
  • Unterstützung der Angehörigen im Todesfall
  • Selbstbestimmung über Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahmen
  • Gewährung von ausreichend Zeit zur Abschiednahme für Angehörige
  • Respekt gegenüber Verfügungen und letzten Wünschen des Verstorbenen

All die Punkte, welche in der Pflege-Charta aufgeführt sind, zeigen wie man sich in der Pflege von Alten und Kranken zu verhalten hat. Zwar ist die Pflege-Charta kein festgeschriebenes Gesetz, dennoch gilt es als eine Art „Verhaltens- und Ehrenkodex“, nach dem sich zu richten ist, ganz gleich, ob als pflegender Angehöriger oder in einem der vielen Jobs für Seniorenbetreuer.

Körperpflege und Ernährung – zwei wesentliche Bausteine der richtigen Pflege

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Die Grundlage für ein langes und zufriedenes Leben ist eine ausgewogene und gesunde Ernährung sowie die Körperpflege. Wer in diesen Bereichen auf die Hilfe anderer angewiesen ist, der muss darauf vertrauen können, dass sämtliche damit im Zusammenhang stehende Handlungen richtig ausgeführt werden.

Die richtige Ernährung für Pflegebedürftige

Gemäß Artikel 4 der Pflege-Charta ist bei der Pflege von Menschen auf eine ausreichende, ausgewogene, gesunde und bedarfsgerechte Ernährung zu achten. Dazu gehört vor allem auch die Beachtung von medizinischen Besonderheiten und Erfordernissen.

Zudem sollte die Nahrung möglichst gesund sein, also reich an Vitaminen, Ballaststoffe, Spurenelementen sowie anderen wichtigen Körperbausteinen. Gleichzeitig muss eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr für den Körper und die Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen bei seiner Ernährung gewährleistet werden.

Die richtige Körperpflege für Pflegebedürftige

Die Körperpflege und Hygiene sind ein weiterer wichtiger Bestandteil für ein würdevolles Leben des Pflegebedürftigen. Dazu gehören insbesondere:

  • Das regelmäßige Waschen aller Körperregionen
  • Das regelmäßige Zähneputzen
  • Das Ermöglichen von Stuhlgang und Wasserlassen und die entsprechende Körperhygiene im Nachgang
  • Eine regelmäßige Nagel- und Fußpflege

All diese Punkte sollten unter der Einhaltung von Hygienestandards und unter Berücksichtigung der Gewohnheiten des Pflegebedürftigen ausgeführt werden.

Welche nützlichen Pflegeutensilien gibt es und wo finde ich sie?

Besonders bei der Körperpflege aber auch der Nahrungszubereitung und -anreichung kann auf eine Vielzahl von nützlichen Pflegeutensilien zurückgegriffen werden. Diese erleichtern den Pflegevorgang für die ausführende Pflegekraft bzw. den Angehörigen und machen den Alltag auch für den Pflegebedürftigen angenehmer.

Für nahezu jede Lebenssituation sind entsprechende Pflegeutensilien und -hilfsmittel erhältlich, beispielsweise:

  • Inkontinenzprodukte (Windeln, Unterlagen etc.)
  • Bewegungs- und mobilitätsfördernde Produkte (Rollatoren, Rollstühle etc.)
  • Hygieneprodukte (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.)
  • Produkte zur Erleichterung der Nahrungsaufnahme (spezielle Tassen, Besteck etc.)
  • Hilfsmittel zur erleichterten Körperhygiene (Dusch-Sitz, Toilettenerhöhung, etc.)

Zu erwerben sind diese nützlichen Pflegehelfer in Sanitätshäusern oder in einem der zahlreichen Online-Shops, beispielsweise www.pflegehilfeset-shop.de. Hier finden Sie eine große Auswahl zu fairen Preisen und profitieren außerdem von einer schnellen und diskreten Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause.

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