Seit dem 1. Juli 2026 gelten bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) neue Arbeitsschutzprämien, um die Sicherheit auf Baustellen zu erhöhen und den Einsatz moderner Technologien zu fördern. Durch erweiterte Förderungen für Drohnen und temporäre Absturzsicherungen sollen Unfallrisiken gesenkt und gleichzeitig die Effizienz von Bauunternehmen gesteigert werden.
Neue Arbeitsschutzprämien seit 1. Juli 2026 – Was sich geändert hat
Die wichtigsten Änderungen im Förderkatalog der BG BAU im Überblick:
- Einführung von Drohnen und temporären Absturz– sowie Durchsturzsicherungen als förderfähige Maßnahmen.
- Vereinfachte Struktur: Statt fünf Förderstufen gibt es seit Juli 2026 nur noch vier Kategorien, die sich am Mitgliedsbeitrag orientieren.
- Maximale Fördersummen: 250 Euro für Unternehmen mit kleinen Mitgliedsbeiträgen bis zu 20.000 Euro für größere Betriebe.
- Beitragsabhängige Förderung von bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Betrieb für Drohnen, inklusive Drohnenführerschein und Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt.
- Förderung von temporären Sicherungssystemen für Schalungsarbeiten und lichtdurchlässige Dachflächen mit Zuschüssen von bis zu 10.000 Euro (bis zu 50 % der Anschaffungskosten).
Ziel ist es, Investitionen in moderne Schutzmaßnahmen attraktiver zu machen.
Die Unfallstatistiken der BG BAU weisen jedes Jahr eine hohe Zahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft aus, darunter immer wieder tödliche Absturzunfälle. Das verdeutlicht, wie dringend die Umsetzung verbesserter Arbeitsschutzmaßnahmen ist. Die neuen Prämien der BG BAU setzen hier einen wichtigen Punkt an, um tödliche Unfälle durch unzureichende Sicherheitssysteme zu verhindern.
Darüber hinaus können Drohnen im Bauwesen Kontrollgänge vereinfachen und zugleich die Sicherheit für die Beschäftigten erhöhen. Dieser technologische Fortschritt bietet nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern trägt auch zur Schaffung sichererer Arbeitsumgebungen bei, in denen riskante Tätigkeiten minimiert werden.
Es bleibt jedoch zu beachten, dass die Abhängigkeit von Technologien wie Drohnen sowie die damit verbundenen Investitionen für kleinere Unternehmen eine Herausforderung darstellen können. Es ist wichtig, Schulungs- und Förderprogramme anzubieten, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen von den neuen Technologien profitieren können.
Drohnen im Bauwesen – Förderung und Nutzen
Drohnen werden zunehmend für Kontroll- und Sicherheitsinspektionen eingesetzt – etwa bei Arbeiten an Dächern, Fassaden, Schächten oder schwer zugänglichen Bereichen. Die BG BAU unterstützt die Anschaffung, den Drohnenführerschein und die behördliche Anmeldung mit einer förderfähigen Summe von bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Betrieb.
- Effizienz: Inspektionen aus der Luft können Zeit und Aufwand für Gerüste oder Hubarbeitsbühnen sparen.
- Sicherheitsvorteil: Durch den Einsatz von Drohnen können riskante Arbeiten aus der Ferne durchgeführt werden, was das Unfallrisiko für das Personal senkt.
Temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen – Sicherheit im Fokus
Die neue Förderung legt einen Schwerpunkt auf temporäre Sicherungssysteme, die insbesondere bei Schalungsarbeiten und Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachflächen eingesetzt werden. Die BG BAU übernimmt bis zu 50 % der Anschaffungskosten, wobei die maximale Fördersumme je nach Modell bis zu 10.000 Euro betragen kann.
- Schutz vor schweren und tödlichen Absturzunfällen – ein zentrales Ziel angesichts der weiterhin hohen Unfallzahlen im Baugewerbe.
- Flexibles Fördermodell: Unternehmen können je nach Beitragshöhe höhere Zuschüsse erhalten.
Förderbedingungen und Übergangsregelungen
Wichtige Eckpunkte für Unternehmen:
- Beitragsabhängige Förderung – Höhe richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag.
- Maximale Fördersumme: 250 Euro bis 20.000 Euro je nach Unternehmensgröße.
- Übergangsregelung: Produkte, die vor dem 30. Juni 2026 angeschafft wurden, können bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum eingereicht werden.
- Ausgelaufene Prämien: Förderungen für Dieselpartikelfilter, Defibrillatoren, Staubschutzsysteme und Zugangssysteme für mobile Baumaschinen sind zum 30. Juni 2026 ausgelaufen.
Häufige Fragen zur neuen Förderung
Wie viel kann ein kleines Unternehmen maximal erhalten?
Bei kleinen Mitgliedsbeiträgen beträgt die maximale Fördersumme seit 1. Juli 2026 250 Euro pro Jahr.
Was passiert mit Anschaffungen vor dem Stichtag?
Produkte, die vor dem 30. Juni 2026 angeschafft wurden, können bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum zur Förderung eingereicht werden.
Risiken und Gegenmaßnahmen für kleine Unternehmen
Der vermehrte Einsatz neuer Technologien kann kleine Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen stellen. Die Abhängigkeit von Investitionen in Drohnen oder spezialisierte Absturzsicherungen könnte zu einer Ungleichheit bei der Sicherheit führen. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt die BG BAU begleitende Schulungs- und Förderprogramme, die den Zugang zu den neuen Technologien erleichtern und sicherstellen, dass auch kleinere Betriebe von den Sicherheitsvorteilen profitieren.
Fazit
Die Erweiterung des BG BAU-Förderprogramms zum 1. Juli 2026 adressiert zentrale Schwachstellen im Arbeitsschutz des Baugewerbes. Durch die gezielte Förderung von Drohnen und temporären Absturzsicherungen sollen die weiterhin hohen Unfallzahlen gesenkt und Arbeitsabläufe effizienter werden. Trotz möglicher Hürden für kleinere Unternehmen bietet das neue, vereinfachte Fördersystem klare Anreize, in moderne Sicherheitslösungen zu investieren und so langfristig sicherere Baustellen zu schaffen.

