Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) zählt zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Im Jahr 2022 wurden 6.637 neue Fälle gemeldet (Quelle S1). Da die Schädigungen am Innenohr irreversibel sind, hängt der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entscheidend von einer normgerechten Schutzauswahl, einer konsequenten Tragedisziplin und einer realistischen Berechnung des Dämmwertes ab. Nur wenn diese Faktoren zusammenwirken, lässt sich die tägliche Lärmbelastung wirksam reduzieren.
Gesetzliche Auslösewerte und Pflichten nach der Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Die Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) definiert klare Schwellenwerte, ab denen der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen muss:
- Unterer Auslösewert (Bereitstellungspflicht): 80 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel (LEX, 8 h) – festgelegt 2007 (Quelle S2).
- Oberer Auslösewert (Tragepflicht): 85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel – ebenfalls 2007 (Quelle S2).
Ab 80 dB(A) muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz bereitstellen, ab 85 dB(A) besteht eine verbindliche Tragepflicht und der Lärmbereich ist zu kennzeichnen.
Praxisabschläge nach DGUV-Regel 112-194
Laborwerte nach DIN EN ISO 4869 (bzw. DIN EN 352) spiegeln ideale Bedingungen wider. In der Praxis reduzieren Passform- und Anwendungsfehler die tatsächliche Dämmung. Die DGUV-Regel 112-194 legt deshalb standardisierte Praxisabschläge fest, um den realen Restschallpegel am Ohr verlässlich zu kalkulieren:
- Praxisabschlag für Bügelstöpsel & Kapseln: 5 dB (2024, Quelle S3).
- Praxisabschlag für vorformbare Stöpsel: 9 dB (2024, Quelle S3).
Ein Gehörschutz mit einem Labor-SNR-Wert von 24 dB wird somit in der Praxis um etwa 19 dB wirksam (24 dB – 5 dB), was den Restschallpegel in den empfohlenen Zielbereich bringt.
Optimierter Zielkorridor und Risiken der Überprotektion
Die DGUV empfiehlt einen Restschallpegel am Ohr zwischen 70 dB(A) und 80 dB(A). Liegt der Pegel darunter, entsteht eine Überprotektion:
- Warnsignale, Maschinengeräusche und Sprache werden zu stark gedämpft.
- Beschäftigte fühlen sich isoliert und neigen dazu, den Schutz vorzeitig abzunehmen.
- Unfallrisiken steigen, weil akustische Hinweis- und Gefahrensignale nicht mehr wahrgenommen werden.
Die Schwelle, bei der Überprotektion eintritt, liegt bei einem Dämmwert von 33 dB (Quelle: INFO 1). Damit wird deutlich, dass nicht immer ein höherer SNR-Wert sinnvoll ist.
Ergonomischer Sitz als Schlüssel zur Wirksamkeit
Die Praxis zeigt, dass Fehlbedienungen und ein falscher Sitz die Schutzwirkung stark reduzieren. Zu den häufigsten Fehlern gehören:
- Unsachgemäß eingesetzte Gehörschutzstöpsel.
- Unvollständig anliegende Kapseln.
- Kurzzeitiges Abnehmen des Schutzes während lärmintensiver Tätigkeiten.
- Undichtigkeiten durch falsche Größe oder unpassende Form.
Bereits wenige Minuten ohne Schutz erhöhen die tägliche Lärmbelastung signifikant. Ein 30-minütiges Absetzen bei einer 8-Stunden-Exposition verringert die Schutzwirkung rechnerisch um mehr als 50 % – ein Umstand, der vielen Nutzern nicht bewusst ist.
Produktbeispiel: Nitras Mute Plugs 9204
Die Serie Mute Defender und Mute Plugs von Nitras bietet ergonomisch konzipierte Lösungen. Der 9204 Mute Plugs Gehörschutzbügel nach EN 352-2 verfügt über weiche, anpassungsfähige PU-Stöpsel, die einen hohen Tragekomfort und ein geringes Druckempfinden gewährleisten. Der Bügel lässt sich bequem um den Hals tragen, sodass er besonders für wechselnde Lärmbelastungen geeignet ist. Mit einem SNR-Wert von 24 dB liefert er eine ausgewogene Dämmleistung, die nach Anwendung des DGUV-Praxisabschlags von 5 dB einen Restschallpegel von 70-80 dB(A) erzielt – also im optimalen Zielfenster liegt, ohne Überprotektion zu verursachen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann reicht ein Gehörschutz mit einem SNR-Wert von ca. 24 dB aus?
Ein SNR von 24 dB eignet sich ideal für Lärmpegelbereiche zwischen ca. 85 dB(A) und 95 dB(A). Unter Berücksichtigung des DGUV-Praxisabschlags von 5 dB verbleibt am Ohr ein Restschallpegel im optimalen Zielfenster von 70 bis 80 dB(A), ohne Überprotektion zu erzeugen. - Was versteht man unter Überprotektion beim Lärmschutz?
Überprotektion entsteht, wenn der Restschallpegel am Ohr unter 70 dB(A) gedämpft wird. Dadurch werden Warnsignale, akustische Maschinendefekte und Sprache übermäßig stark gedämpft, was zu Isolationsgefühlen führt und Unfallrisiken steigert. - Warum zieht die Berufsgenossenschaft standardmäßig Dezibel vom Labor-SNR ab?
Laborwerte nach DIN EN 352 werden unter perfekten Testbedingungen gemessen. In der Praxis reduzieren falsches Einsetzen, Haarsträhnen, Brillenbügel oder Kopfbewegungen die Schutzwirkung, weshalb die DGUV-Regel 112-194 pauschale Praxisabschläge vorschreibt.
Fazit
Ein effektiver Gehörschutz am Arbeitsplatz erfordert mehr als nur die Auswahl eines Produkts mit einem hohen SNR-Wert. Die gesetzlichen Vorgaben der Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (80 dB(A) Bereitstellung, 85 dB(A) Tragepflicht) bilden den Rahmen, während die DGUV-Praxisabschläge die realistische Wirksamkeit im Arbeitsalltag abbilden. Der Zielkorridor von 70 dB(A) bis 80 dB(A) verhindert Überprotektion und gewährleistet, dass Warnsignale weiterhin hörbar bleiben. Ergonomische Konstruktionen, wie sie am Beispiel der Nitras Mute Plugs gezeigt werden, unterstützen den korrekten Sitz und erhöhen die Akzeptanz der Beschäftigten. Durch konsequente Tragedisziplin, regelmäßige Sitzkontrollen und die Berücksichtigung von Praxisabschlägen lässt sich das Risiko von Lärmschwerhörigkeit nachhaltig reduzieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz stärken.
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