Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) fordert seit Juli 2026, nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), eine schnellere Anbindung zahntechnischer Labore an die Telematikinfrastruktur (TI). Ziel ist ein medienbruchfreier, digitaler Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxen und Dentallaboren über den Kommunikationsstandard KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Voraussetzung dafür sind funktionierende TI-Komponenten und die Ausgabe elektronischer Berufsausweise (eBA) durch die Handwerkskammern.
Gesetzlicher Rahmen und finanzielle Förderung
Die rechtliche Basis für die TI-Anbindung zahntechnischer Labore liegt in den §§ 88 und 380 SGB V. Auf Grundlage dieser Paragraphen haben der VDZI und der GKV-Spitzenverband eine vertragliche Vereinbarung getroffen, die für angeschlossene Betriebe eine monatliche TI-Finanzierungspauschale vorsieht. Diese Pauschale dient dem Ausgleich von Anschaffungs- und Betriebskosten für die TI-Ausstattung.
- Monatliche TI-Pauschale: 192,80 Euro (nachgewiesener TI-Betrieb, 2024)
- Rechtsgrundlage: § 380 Abs. 2 Nr. 2 SGB V
- Ziel: Deckung von Anschaffungs- und Betriebskosten der TI-Komponenten
Die finanzielle Unterstützung stärkt die Wirtschaftlichkeit der Laborinhaber und reduziert Bedenken hinsichtlich nicht gedeckter Investitionskosten.
Standardisierung des elektronischen Auftrags- und Datenaustauschs
Gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband hat der VDZI verbindliche Vorgaben für die Strukturierung von XML-Nutzdaten im Rahmen der KIM-Übermittlung vereinbart. Damit können zahntechnische Auftrags- und Abrechnungsdaten künftig direkt aus der Laborsoftware an die Praxisverwaltungssysteme übertragen werden.
- Mehr als 10 Millionen elektronische Beantragungen im Dentalbereich wurden 2024 bereits erfolgreich via KIM übermittelt.
- XML-Schemata bilden das technische Fundament für den digitalen Austausch zwischen Labor und Praxis.
Durch die Standardisierung wird KIM zum verbindlichen Verfahren für die medizinische, pflegerische und administrative Kommunikation aller an die TI angeschlossenen Akteure.
Technische Voraussetzungen für die TI-Anbindung von Dentallaboren
Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur benötigen zahntechnische Labore mehrere Komponenten. Die Anforderungen ergeben sich aus den Vorgaben von gematik und den Vorgaben des VDZI.
Erforderliche Komponenten
- Elektronischer Berufsausweis (eBA) des Laborleiters
- Institutionskarte (SMC-B) der Handwerkskammer
- TI-Zugang (Konnektor oder TI-Gateway)
- Genehmigte KIM-Fachdienst-Adresse
Die Ausgabe des eBA und die Freischaltung der SMC-B erfolgen durch die zuständigen Handwerkskammern. Ohne eine flächendeckende Bereitstellung dieser Ausweise können Labore trotz rechtlicher Grundlage und finanzieller Pauschale nicht aktiv teilnehmen.
Herausforderungen und Risiken bei der Umsetzung
Obwohl der rechtliche und finanzielle Rahmen bereits geschaffen ist, bestehen praktische Hindernisse, die die Digitalisierung verzögern können.
Verzögerungen bei Handwerkskammern und Software-Schnittstellen
- Die Beantragungs- und Identifizierungsportale der regionalen Handwerkskammern für eBA und SMC-B sind nicht überall verfügbar.
- Softwarehäuser müssen ihre Dentalsoftware an die KIM-Schnittstelle anpassen.
Freiwilligkeit der TI-Anbindung vs. Marktdruck
- Für Dentallabore besteht keine gesetzliche Anschluss-pflicht, im Gegensatz zu Zahnarztpraxen.
- Der Druck entsteht primär durch die Erwartungen von Praxen, die einen durchgängigen digitalen KIM-Prozess verlangen.
Solange diese Hürden nicht flächendeckend beseitigt sind, können viele Labore die Vorteile der TI nicht nutzen, obwohl das GeDIG-Gesetz die digitale Entlastung des Gesundheitssystems mit einer geschätzten jährlichen Bürokratieentlastung von 445 Millionen Euro (2026) vorsieht.
FAQ – häufige Fragen von Dentallaboren
- Was benötigen zahntechnische Labore konkret für den TI-Anschluss? Erforderlich sind ein elektronischer Berufsausweis (eBA) des Laborleiters, eine Institutionskarte (SMC-B) der Handwerkskammer, ein TI-Zugang (Konnektor oder TI-Gateway) sowie eine zugelassene KIM-Fachdienst-Adresse.
- Besteht für Dentallabore eine gesetzliche Pflicht zur Anbindung an die TI? Nein, für Dentallabore gilt keine gesetzliche Anschlusspflicht. Die Anbindung ist freiwillig, wird jedoch durch die Anforderungen von Praxen und die Effizienz von KIM-Auftragsabwicklungen zu einem Wettbewerbsfaktor.
Fazit
Der Beschluss des Bundeskabinetts zum GeDIG schafft einen klaren gesetzlichen und finanziellen Rahmen für die Anbindung zahntechnischer Labore an die Telematikinfrastruktur. Durch die Einführung von KIM als verbindlichem Standard und die monatliche TI-Pauschale von 192,80 Euro werden technische, ökonomische und rechtliche Hürden deutlich reduziert. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Herausforderungen – insbesondere die verzögerte Ausgabe von eBA und SMC-B durch die Handwerkskammern sowie die freiwillige Natur der TI-Anbindung – dass ein konsequenter Rollout noch nicht abgeschlossen ist. Die konsequente Umsetzung der Vorgaben kann jedoch die medienbruchfreie Kommunikation zwischen Zahnarztpraxen und Dentallaboren sichern, Abrechnungsfehler minimieren und einen wesentlichen Beitrag zur digitalen Entlastung des deutschen Gesundheitswesens leisten.

