Rechtslage 2025: Schutzlücken im regulären Sprechstundenalltag – Warum sofortiges Handeln nötig ist

ein stethoskop und ein schreibblock auf dem empfangstisch einer arztpraxis daneben eine topfpflanze und eine glastrennwand

Im regulären Praxisbetrieb fehlt es Ärztinnen, Zahnärztinnen und ihren Praxisteams an einem klaren strafrechtlichen Schutz. Während Notaufnahmen und Rettungsdienste durch § 115 Abs. 3 StGB abgesichert sind, bleibt die tägliche Sprechstunde weitgehend ungeschützt. Die steigende Zahl von Gewalttaten in ambulanten Praxen macht die Thematik dringlich, zumal ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums seit Ende 2025 unbeantwortet im Kabinett liegt.

Aktuelle Rechtslage und bestehende Schutzlücken

Derzeit gilt der strafrechtliche Schutz für medizinisches Personal ausschließlich im Notdienst. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat 2024 in einer umfassenden Umfrage nachgewiesen, dass Praxisteams im Regelbetrieb deutlich weniger geschützt sind. Diese Unterversorgung führt häufig zu Ermittlungsstockungen, wenn es zu tätlichen Angriffen kommt.

Statistische Lage: Gewalt in Praxen 2024

  • Verfahrenseinstellungen bei Alltagsübergriffen: ca. 30 % bis 50 % (DGfVR, 2024).
  • Gewaltdelikte in Praxen pro 1.000 Praxen: 3,4 Delikte (DGfVR, 2024).
  • Fast ein Fünftel aller Fälle von Gewalt gegen Praxispersonal wird außerhalb des § 115 StGB erfasst.

Die Statistik der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsrecht (DGfVR) verdeutlicht damit die Schwäche der strafrechtlichen Reaktion auf Angriffe, die nicht unter den Notdienst fallen.

Der seit 2025 vorliegende Gesetzentwurf – Inhalt und Stillstand

Am 30. Dezember 2025 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vor, der den strafrechtlichen Schutz von Ärztinnen, Zahnärzten, Rettungsdiensten und Feuerwehren stärken soll. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines neuen § 116 StGB-E sowie Modifikationen des § 46 StGB vor. Trotz dieser inhaltlichen Fortschritte ist der Gesetzentwurf seit seiner Vorlage im Kabinett festgefahren.

Die Verzögerung wird von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) kritisiert: „Der Entwurf zum Schutz medizinischen Personals seit Dezember 2025 nicht vorangekommen ist, belastet die gesamte Fachärztenschaft“ (BLZK-Newsletter, 23.09.2026).

Konkrete Fälle: Messerangriff in Leipzig 2026

Ein besonders gravierender Vorfall verdeutlicht die Dringlichkeit. Im August 2026 wurde ein Zahnarzt in Leipzig-Möckern von einer Patientin mit einem Messer angegriffen – ein lebensbedrohlicher Angriff, der nur durch das Eingreifen der Polizei abgewendet werden konnte. Der Vorfall wurde von der Leipziger Volkszeitung bestätigt (S4, 2026-08-04).

Forderungen von Fachverbänden und Praxisvertretern

Mehrere Institutionen fordern ein rasches Vorgehen:

  • Der Präsident der BLZK, Dr. Dr. Frank Wohl, verlangt die sofortige Verabschiedung des Gesetzes und schlägt vor, die Regelungen für medizinisches Personal, Feuerwehren und Rettungskräfte aus dem umfangreichen Gesetzentwurf herauszulösen und als eigenständiges Gesetz im September in den Bundestag zu bringen.
  • Die Bundesärztekammer (BÄK) warnt, dass reine Strafrechtsänderungen nicht ausreichen. Sie fordert ergänzende Maßnahmen wie ein Meldesystem für Gewaltdelikte, mehr Personalressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaft sowie strukturierte Opferschutzvorschriften.

Die BLZK betont: „Unsere Praxisteams stehen jeden Tag an vorderster Front für die Patientengesundheit. Dabei werden sie immer häufiger Opfer von verbalen Entgleisungen, Drohungen und handgreiflicher Gewalt“ (BLZK-Newsletter, 23.09.2026).

Kritik an reiner Strafrechtsänderung

Die BÄK argumentiert, dass ohne begleitende strukturelle Maßnahmen die Abschreckungswirkung gering bleibt. Kriminologische Forschung belegt, dass in emotional aufgeladenen Arzt-Patient-Situationen reine Strafandrohungen kaum wirksam sind. Prävention, Deeskalation und ein funktionierendes Meldesystem seien notwendig, um die Gewalt nachhaltig zu reduzieren.

Risiken und Gegenargumente

Gegen die reine Fokussierung auf das Strafrecht sprechen zwei wesentliche Punkte:

  • Geringe Abschreckungswirkung: Reine rechtliche Schutzmaßnahmen zeigen nach kriminologischer Forschung keine messbare Abschreckung in emotionalen Konfliktsituationen.
  • Politische Fragmentierung: Das Gesetzentwurfspaket ist für mehrere Berufsgruppen konzipiert. Eine Ausspaltung nur für medizinisches Personal könnte andere Gruppen länger ohne Schutz lassen und die Kohärenz des Gesamtprojekts gefährden.

Häufig gestellte Fragen zum Gesetzentwurf

  • Warum liegt der Entwurf seit 2025 auf Eis? Nach dem Referentenentwurf vom 30. Dezember 2025 fand bislang keine Kabinettsberatung statt. Änderungen aus politischen Kreisen und die Komplexität des Vorhabens haben zu Verzögerungen geführt (BMJ, 2025).
  • Können bauliche Schutzmaßnahmen den Strafrechtsentwurf ersetzen? Bauliche Maßnahmen und Deeskalationsschulungen können präventiv wirken, ersetzen jedoch keinen klaren strafrechtlichen Schutz. Kritiker warnen, dass das Gesetz allein das Problem nicht lösen kann (BÄK, 2024).

Fazit

Die aktuelle Rechtslage lässt Ärztinnen, Zahnärzte und Praxisteams im Regelbetrieb ohne ausreichenden strafrechtlichen Schutz zurück. Statistiken aus dem Jahr 2024 zeigen, dass ein erheblicher Teil der Gewaltdelikte in Praxen nicht konsequent verfolgt wird. Der seit Ende 2025 vorliegende Gesetzentwurf bietet Ansatzpunkte für eine Stärkung des Schutzes, ist jedoch seit Monaten im Kabinett blockiert. Konkrete Gewaltvorfälle, wie der Messerangriff in Leipzig 2026, verdeutlichen die Dringlichkeit. Fachverbände fordern nicht nur die schnelle Verabschiedung des Gesetzes, sondern auch begleitende Maßnahmen wie Meldesysteme und zusätzliche Ressourcen für die Strafverfolgung. Ohne diese ganzheitlichen Ansätze besteht das Risiko, dass reine Strafrechtsänderungen wenig abschreckend wirken und politische Fragmentierung das Gesamtpaket gefährdet. Ein zügiger, umfassender Gesetzgebungsprozess ist daher unabdingbar, um die Sicherheit von medizinischem Personal nachhaltig zu gewährleisten.