Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie – Gefahr für die Versorgung in den neuen Bundesländern

eine alte verlassene zahnarztpraxis mit einem abgenutzten zahnarztstuhl zahnärztlichen werkzeugen einer landkarte und papieren auf einem tisch; außerhalb des fensters sind überwucherte gebäude und felder zu sehen

Der am 16. April 2026 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass kieferorthopädische Behandlungen künftig ausschließlich von Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten durchgeführt werden dürfen. Zahnärzte-Vertreter warnen, dass diese Regelung die zahnärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen in strukturschwachen Regionen, insbesondere in den neuen Bundesländern, massiv gefährden könnte. Nach aktuellen Berechnungen könnten bundesweit mindestens 921.000 Patientinnen und Patienten ihre bisherige Behandlungsperspektive verlieren – das entspricht mehr als jedem vierten Behandlungsfall.

Fachzahnarztvorbehalt schwächt Strukturen der Versorgung

Die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer bezeichnen den geplanten Fachzahnarztvorbehalt als direkten Eingriff in funktionierende Versorgungsstrukturen. Sie betonen, dass die Maßnahme die bereits angespannte kieferorthopädische Versorgung von Tausenden Kindern und Jugendlichen weiter verschärfen würde. Ohne gezielte Reformen könnte dies zu einer gefährlichen Abwanderung von zahnmedizinischen Fachkräften aus ländlichen Regionen führen, weil Praxen dort wirtschaftlich kaum noch tragfähig wären.

Ein zentrales Argument der Berufsvertreter ist, dass die Annahme, Fachzahnärzte könnten den Wegfall anderer Behandler kompensieren, realitätsfern sei. Die geplante Regelung widerspräche zudem der bestehenden Approbationsordnung und käme praktisch einem Berufsverbot für qualifizierte Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel gleich.

Aktuelle Versorgungsstatistiken

Laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sind im Jahr 2023 etwa 25 % aller Patientinnen und Patienten in Deutschland auf zahnärztliche Leistungen angewiesen, die von Fachzahnärzten erbracht werden. Diese Zahl verdeutlicht, wie stark die Versorgung bereits von Fachpersonal abhängt.

  • Metric: Anteil der Patienten bei Fachzahnärztinnen – 25 % (Jahr 2023, Quelle S1)

Die geplante Einschränkung könnte zu einer deutlichen Unterversorgung führen, vor allem in ländlichen Gebieten, wo bereits heute ein hoher Anteil an Behandlungen von nicht-fachärztlichen Zahnärzten erfolgt.

Regionale Unterschiede in der Versorgung

Studien zeigen, dass ländliche Regionen Deutschlands, inklusive der neuen Bundesländer, unter einer drastischeren Unterversorgung in der Kieferorthopädie leiden als städtische Gebiete. Im Jahr 2023 waren 35 % der ländlichen Gebiete von einem Versorgungsengpass betroffen.

Durch die Fokussierung auf diese regionalen Unterschiede wird das Problem der Unterversorgung für die Leserschaft greifbarer. Die neuen Bundesländer sind überdurchschnittlich von den geplanten Veränderungen betroffen, da hier ein besonders großer Teil der kieferorthopädischen Versorgung durch qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel erbracht wird.

Keine Hinweise auf Qualitätsdefizite in der bestehenden Versorgung

Die zahnärztlichen Organisationen weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keine belastbaren Hinweise auf Qualitätsdefizite in der aktuellen Versorgung gibt. Qualität sei bereits heute durch verbindliche Standards, Fortbildungspflichten und etablierte Prüfverfahren sichergestellt. Statt einer Verbesserung der Versorgung drohen insbesondere im ländlichen Raum längere Wege, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung regionaler Ungleichgewichte.

Gegenargumente und Risiken

Ein häufig genanntes Gegenargument ist der Mangel an Fachzahnärzten in ländlichen Regionen. Dieser Mangel würde die Umsetzung des Vorbehalts praktisch unmöglich machen, weil die vorhandenen Fachkräfte nicht ausreichen, um die anfallende Nachfrage zu decken.

FAQ zum Fachzahnarztvorbehalt

Wie könnte der Fachzahnarztvorbehalt die Behandlungskosten beeinflussen?

Der Vorbehalt könnte zu höheren Behandlungskosten führen, da Fachzahnärzte in der Regel höhere Honorare verlangen als Allgemeinzahnärzte.

Wie die Daten die Argumentation stärken

Die genannten Kennzahlen aus den Quellen KZBV (2023) und DIN (2023) verdeutlichen die weitreichenden Folgen des Fachzahnarztvorbehalts. Sie untermauern die Argumentation der Zahnärzte-Vertreter, dass pauschale Eingriffe die bestehenden, funktionierenden Versorgungsstrukturen gefährden.

Fachzahnarztvorbehalt schwächt Strukturen der Versorgung – erweiterte Analyse

Eine aktuelle Erhebung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung weist darauf hin, dass etwa 25 % der Patienten auf kieferorthopädische Leistungen angewiesen sind, die tendenziell von Fachzahnärzten bereitgestellt werden. Diese Maßnahme könnte also nicht nur die Anzahl der verfügbaren Behandler reduzieren, sondern möglicherweise auch die Behandlungsqualität negativ beeinflussen (KZBV, 2023). Darüber hinaus besteht in ländlichen Regionen, insbesondere in den neuen Bundesländern, bereits jetzt ein signifikantes Versorgungsproblem. Schätzungen zufolge leiden hier rund 35 % der ländlichen Gebiete unter einer unzureichenden kieferorthopädischen Versorgung. Das gesetzlich geplante Vorgehen birgt die Gefahr, diese Unterversorgung noch weiter zu verschärfen. Ohne gezielte Reformen könnte dies zu einer gefährlichen Abwanderung von zahnmedizinischen Fachkräften führen, da viele Zahnärzte in strukturschwachen Regionen bereits heute vor Herausforderungen stehen, ihre Praxen wirtschaftlich zu betreiben.

Fazit

Der geplante Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie stellt aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer ein strukturelles Risiko für die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung dar. Mit mindestens 921.000 potenziell betroffenen Patientinnen und Patienten, einem Anteil von 25 % der Gesamtpatienten, die bereits auf Fachzahnarztleistungen angewiesen sind, und einem Versorgungsengpass von 35 % in ländlichen Regionen, zeigen die vorliegenden Daten deutlich, dass die Maßnahme die bestehenden Versorgungsstrukturen schwächen würde. Da keine Qualitätsdefizite in der aktuellen Versorgung nachgewiesen sind, erscheint eine pauschale Beschränkung nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch kontraproduktiv für das Ziel einer stabilen GKV-Finanzierung. Stattdessen sind differenzierte Reformen gefordert, die die Besonderheiten der neuen Bundesländer berücksichtigen und die flächendeckende Versorgung von Kindern und Jugendlichen sichern.

Inhaltsverzeichnis