Krankenversicherung für Beamte – so smart geht Gesundheit

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Eine private Krankenversicherung wird häufig von Beamten in Anspruch genommen, da sie deutlich günstiger als die gesetzlichen Krankenversicherungen sind. Die Ersparnis kommt durch den Anspruch auf Beihilfen zustande, denn Land, Bund und Kommune zahlen einen festgelegten Prozentsatz der Kosten für Medikamente oder Behandlungen.

Die Besonderheiten der privaten Krankenversicherung für Beamte

Beamte können zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen, denn nach Sozialgesetzbuch sind sie von der Versicherungspflicht in gesetzlichen Krankenversicherungen ausgenommen.

Warum sich smarte Beamte nicht gesetzlich versichern

Die Frage, ob sich ein Beamter privat oder gesetzlich versichert, ist eine monetäre Entscheidung. Der Grund ist einfach: Beamte erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Zuschuss ihres Dienstherren.

Deshalb müssten sie den Restbetrag der Arztrechnung nach Abzug der Beihilfe selbst übernehmen. Smarte Beamte sparen sich diese Kostenaufwendungen und wählen stattdessen den Tarif für eine private Krankenversicherung.

Sparpotenzial der privaten Krankenversicherung für Beamte

Beanspruchen können Beamte für ihre Kosten der privaten Krankenversicherung die Beihilfen. Der Anteil beträgt mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten, sodass nur die verbleibenden Kosten über die private Krankenversicherung (Stichwort: Restkostenabsicherung) abgesichert werden müssen.

Aus dem Grund sind die Tarife der privaten Krankenversicherungen für Beamte deutlich günstiger als für andere Privatversicherte.

PKV-Kostenerstattung am Praxisbeispiel

Ein Beamter geht zum Arzt und bekommt für die Behandlung 80 Euro in Rechnung gestellt. Mit dem Mindestsatz der 50-prozentigen Beihilfe müssen nur noch 40 Euro durch die private Krankenversicherung getragen werden.

Da durch die Beihilfe ebenfalls mindestens 50 Prozent übernommen werden, müssen die Beamten gar keine Rechnung bezahlen, sondern bekommen die volle Summe erstattet.

So setzen sich die Beihilfen für Bundesbeamte zusammen

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Wie viel Sparpotenzial gibt es bei der Krankenversicherung für Bundesbeamte eigentlich?

Das Bundes- und Landesrecht bestimmen die Höhe der Unterstützung für die Krankenversicherung. Für einen Bundesbeamten sehen die Beihilfesätze wie folgt aus:

  • Beihilfesatz: 50 Prozent
  • Versorgungsbedarf: 50 Prozent
  • Beamte mit zwei oder mehreren Kindern bekommen eine deutlich höhere Unterstützung:
  • Beihilfesatz: 70 Prozent
  • Versorgungsbedarf: 30 Prozent

Die Kinder der Beamten erhalten ebenfalls Beihilfen in Höhe von 80 Prozent und den Versorgungsbedarf mit 20 Prozent.

Beamte im Ruhestand: die Besonderheiten bei freiwillig versicherten Pensionären

Die Krankenversicherung für Beamte im Ruhestand wird ebenfalls unterstützt. Der Beihilfesatz liegt bei 70 Prozent und der Versorgungsbedarf bei 30 Prozent. Allerdings sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung oft höher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Haben die Pension wäre allerdings weniger als 90 Prozent ihres Lebens in der gesetzlichen Krankenversicherung zugebracht, werden sie automatisch als freiwillig Versicherte gezählt und sind in der privaten Krankenversicherung.

Beihilfe Landesbeamte: regionale Unterschiede sind sichtbar

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Es gibt regionale Unterschiede, wie hoch die Beihilfe für Landesbeamte ausfällt. Festgelegt ist das in der jeweiligen Verordnung der Bundesländer. In Baden-Württemberg wird die Erstausstattung für ein neugeborenes Kind mit 250 Euro bezuschusst, in Nordrhein-Westfalen hingegen mit 170 Euro.

Unterschiede zeigen sich auch bei der Übernahme von Wahlleistungen (beispielsweise das Einbettzimmer oder die Chefarzt-Behandlung). In Bayern dürfen die Beamten darauf bauen, in anderen Bundesländern nicht.

Risikoreiche Jobs bekommen Hilfsfürsorge bis 100 Prozent – auch ohne Beamtenstatus

Die Unterschiede zu den Beihilfen gibt es nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch bei den Jobs selbst. Dazu zählen die Berufsgruppen:

  • Soldaten der Bundeswehr
  • hauptberufliche Feuerwehrleute
  • Polizisten

Sie erhalten die freie Heilfürsorge, welche durch den Staat gewährt wird. Bund und Land (als Dienstherr) übernehmen die Kosten zu 100 Prozent. Da für diese Berufsgruppen die privaten Versicherungstarife durch das hohe Risiko zu kostenintensiv wäre, erhalten sie die Erstattung der Kosten mit 100 Prozent.

Hinweis: Die freie Heilfürsorge geht aber nur für die Versicherten selbst und nicht etwa wie bei den anderen Beamtentarifen der PKV, für Kinder und/oder Ehepartner. Der Anspruch auf die freie Heilfürsorge erlischt mit dem Ruhestand. Danach erhalten die Pensionäre jedoch zusätzliche Beihilfen.

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Wer ist eigentlich verbeamtet?

Ein Beamter wird durch das Bund, Land oder die Kommune in den öffentlichen Dienst gestellt. Er kann aber auch im Dienstverhältnis einer Körperschaft des öffentlichen Lebens rechts stehen. Der Beamtenstatus bringt Pflichten mit sich:

  • Rechtsverhältnis
  • Treueverhältnis

Das Beamtenverhältnis ist meist unkündbar, wobei es bei Verstößen gegen die Pflichten Ausnahmen geben kann.

Darum lohnt sich die PKV

Smarte Beamte sichern sich mit der Kombination der Beihilfen und PKV die Vorzüge des privaten Versicherungsschutzes mit günstigen Kosten. Beim Krankenhausaufenthalt oder Besuch des Arztes genießen die Beamten den Privatpatienten-Status. Damit gehen weitere Vorzüge einher, wie beispielsweise:

  • 1- oder 2-Bett-Zimmer
  • Chefarztbehandlung
  • höhere Zuschüsse bei Zahnersatz
  • Leistungen für alternativ medizinische Behandlungen

Durch die individuelle Zusammenstellung der Tarife können Beamte sich das Versicherungspaket kreieren, welches sie benötigen und durch die Beihilfen sparen.

Günstige Tarife für Anwärter

Beamte in Ausbildung verdienen natürlich weniger als Beamte mit langjähriger Dienstausübung. Deshalb gibt es für sie spezielle Tarife, da keine Altersrückstellung erfolgt. Nach der Verbeamtung wird der Wechsel in den regulären Beamten Tarif ermöglicht, sogar ohne nochmalige Gesundheitsprüfung.

Kostenrückerstattung: So holen Sie sich die Beihilfe

Die Beihilfe wird erst dann zurückerstattet, wenn die Auszahlung beantragt wird. Haben Beamte eine Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder der Apotheke erhalten, wird sie bei der Beihilfestelle eingereicht.

Die Anträge dafür gibt es entweder zum kostenlosen Download im PDF-Format beim zuständigen Landesamt für Steuern und Finanzen.

Die Rückerstattung des festgelegten Kostenanteils erfolgt nach Prüfung automatisch kann aber einige Tage dauern. Die Bearbeitungszeiten variieren von Bundesland zu Bundesland, sind aber meist beim Landesamt für Steuern und Finanzen wie am Beispiel von Sachsen transparent einsehbar. Die Beamten übernehmen die Differenz zum Rechnungsbetrag privat oder reichen sie vielmehr über die private Versicherung ab.

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