Zahnmedizin für Praxis und Labor

Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie – Gefahr für die Versorgung in den neuen Bundesländern

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. Den im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 16. April 2026 geplanten strikten Fachzahnarztvorbehalt hat der Bundestag abgeschwächt: Neben Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie dürfen auch Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einem als gleichwertig anerkannten Abschluss oder mit ausreichender praktischer Erfahrung kieferorthopädisch zulasten der Krankenkassen behandeln. Welche Abschlüsse gleichwertig sind und wie viel Erfahrung nötig ist, legen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband fest. Laut Fachpresse gelten zudem eine vierjährige Übergangsregelung und ein Bestandsschutz für bestimmte bereits abgeschlossene oder begonnene Masterstudiengänge (Stand Oktober 2026).

Der folgende Text blickt auf die Debatte um den ursprünglichen Entwurf zurück. Zahnärzte-Vertreter hatten gewarnt, dass die geplante Regelung die zahnärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen in strukturschwachen Regionen, insbesondere in den neuen Bundesländern, massiv gefährden könnte. Nach ihren damaligen Berechnungen hätten bundesweit mindestens 921.000 Patientinnen und Patienten ihre bisherige Behandlungsperspektive verlieren können, mehr als jeder vierte Behandlungsfall.

Rückblick: Kritik am geplanten Fachzahnarztvorbehalt

Die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer bezeichneten den geplanten Fachzahnarztvorbehalt als direkten Eingriff in funktionierende Versorgungsstrukturen. Sie betonten, dass die Maßnahme die bereits angespannte kieferorthopädische Versorgung von Tausenden Kindern und Jugendlichen weiter verschärfen würde. Ohne gezielte Reformen könnte dies zu einer Abwanderung von zahnmedizinischen Fachkräften aus ländlichen Regionen führen, weil Praxen dort wirtschaftlich kaum noch tragfähig wären.

Ein zentrales Argument der Berufsvertreter war, dass die Annahme, Fachzahnärzte könnten den Wegfall anderer Behandler kompensieren, realitätsfern sei. Die geplante Regelung widerspreche zudem der bestehenden Approbationsordnung und käme praktisch einem Berufsverbot für qualifizierte Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel gleich.

Versorgung auf dem Land

Nach Darstellung der Zahnärzteschaft, etwa der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), wird ein großer Teil der kieferorthopädischen Behandlungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten ohne Fachzahnarzttitel erbracht. Gerade in ländlichen Gebieten hätte eine strikte Einschränkung deshalb zu einer deutlichen Unterversorgung führen können.

Die Vertreter verwiesen darauf, dass ländliche Regionen, inklusive der neuen Bundesländer, schon heute stärker unter einem Versorgungsengpass in ländlichen Regionen leiden als städtische Gebiete. Die neuen Bundesländer wären überdurchschnittlich betroffen gewesen, da hier ein besonders großer Teil der kieferorthopädischen Versorgung durch qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel erbracht wird. Zur Lage in einem Flächenland lesen Sie mehr in unserem Beitrag Zahnmedizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern.

Keine Hinweise auf Qualitätsdefizite in der bestehenden Versorgung

Die zahnärztlichen Organisationen wiesen ausdrücklich darauf hin, dass es keine belastbaren Hinweise auf Qualitätsdefizite in der aktuellen Versorgung gebe. Qualität sei bereits heute durch verbindliche Standards, Fortbildungspflichten und etablierte Prüfverfahren sichergestellt. Statt einer Verbesserung der Versorgung drohten insbesondere im ländlichen Raum längere Wege, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung regionaler Ungleichgewichte.

Gegenargumente und Risiken

Ein häufig genanntes Gegenargument war der Mangel an Fachzahnärzten in ländlichen Regionen. Er hätte die Umsetzung eines strikten Vorbehalts praktisch unmöglich gemacht, weil die vorhandenen Fachkräfte nicht ausreichen, um die Nachfrage zu decken. Zum Nachwuchs in der Zahnärzteschaft lesen Sie mehr in unserem Beitrag Demografischer Ersatzbedarf in der Zahnärzteschaft.

Wie wirkt sich die Neuregelung auf die Behandlungskosten aus?

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden kieferorthopädische Leistungen nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA) vergütet, unabhängig davon, ob ein Fachzahnarzt oder eine Zahnärztin ohne Fachzahnarzttitel behandelt. Für Kassenpatienten ändert der Titel des Behandlers an der Vergütung also nichts. Zu weiteren Folgen des Gesetzes lesen Sie mehr in unserem Beitrag Wirtschaftliche Bedeutung der Zahntechnik und die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Fazit

Der ursprünglich geplante strikte Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie galt aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der neuen Bundesländer als strukturelles Risiko für die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung. Mit dem beschlossenen Gesetz bleibt die Behandlung durch qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel grundsätzlich möglich. Belastbare Hinweise auf Qualitätsdefizite in der bisherigen Versorgung hatten die Kritiker nicht gesehen. Wie streng die Qualifikationsanforderungen künftig ausfallen, hängt von den Festlegungen der KZBV und des GKV-Spitzenverbands ab. Entscheidend wird sein, dass diese Regeln die Besonderheiten der neuen Bundesländer berücksichtigen und die flächendeckende Versorgung von Kindern und Jugendlichen sichern.

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