Patienten mit schweren Krankheiten können unter bestimmten Voraussetzungen medizinisches Cannabis verschrieben bekommen. Eine von mehreren Bedingungen ist, dass die Standardtherapien bereits ausprobiert wurden und entweder nicht wirksam oder unverträglich waren. Aufgrund dieser strengen Kriterien ist die Behandlung mit Cannabis für viele Patienten nicht ohne Weiteres erreichbar. Dieser Artikel klärt auf, in welchen Fällen medizinisches Cannabis verschrieben werden kann, in welchen Formen es verabreicht wird und wer darüber entscheidet.
Wer kann Cannabis verschrieben bekommen?
Seit 2017 ist es in Deutschland möglich, Cannabis auf Rezept zu erhalten, jedoch ist der Prozess oft kompliziert. Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis im Medizinal-Cannabisgesetz geregelt, gilt nicht mehr als Betäubungsmittel und wird auf normalem (E-)Rezept verordnet. Der Zugang zu medizinischem Cannabis steht ausschließlich Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Bedingungen offen.
Eine Erkrankung gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigt. In der Regel müssen alle verfügbaren Behandlungsoptionen ausgeschöpft worden sein.
Zusammengefasst können Patienten medizinisches Cannabis erhalten, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Es liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor.
- Andere Therapien stehen nicht zur Verfügung oder können im Einzelfall nicht angewendet werden.
- Es besteht eine realistische Aussicht auf eine spürbare, positive Wirkung von Cannabis auf die Symptome.
In welchen Formen wird medizinisches Cannabis verabreicht?
Ähnlich wie die meisten anderen Arzneimittel kann medizinisches Cannabis in Apotheken erworben werden, jedoch ausschließlich unter Vorlage eines Rezepts. Das Rezept enthält die ärztliche Anweisung, in welcher Form das medizinische Cannabis ausgehändigt werden soll. Mehr zu CBD-Ölen im Beitrag CBD Öl auf Rezept: was gibt es zu beachten.
Folgende Darreichungsformen sind möglich
- Dronabinol: Dronabinol (THC) gibt es als Rezeptur-Arzneimittel, das individuell für den Patienten in der Apotheke zubereitet wird. Häufig wird es in Form von öligen Tropfen zum Einnehmen verschrieben.
- Nabilon: Es gibt auch Nabilon, eine synthetische Variante von THC, sowie Nabiximols, eine Mischung aus Blatt- und Blütenextrakt von Cannabis, als Fertig-Medikamente. Nabilon ist in Form von schluckbaren Kapseln erhältlich. Nabiximols wird als Mundspray angeboten, das man auf die Innenseite der Wangen sprüht.
- Blüten: Medizinisches Cannabis ist auch in Form von getrockneten Blüten oder Pflanzenextrakt erhältlich. Um die Wirkstoffe freizusetzen, eignen sich ein Verdampfer (Vaporisator) oder die Zubereitung als Tee. Es wird davon abgeraten, die Blüten in Form von Joints zu rauchen, doch unter den Raucher-Accessoires in Zamnesia’s Headshop finden sich auch Tools für andere Zubereitungsformen und die Aufbewahrung der Blüten. Wichtig: Seit dem 30. Juli 2026 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr, Extrakte, Dronabinol und Nabilon bleiben erstattungsfähig.
Bei welchen Krankheiten wird medizinisches Cannabis eingesetzt?
Die Frage, welche Krankheiten als schwerwiegend gelten und für eine Therapie mit medizinischem Cannabis infrage kommen, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Obwohl es Listen mit möglichen Krankheiten gibt, sind diese nicht gesetzlich verbindlich.
Es gibt jedoch Erhebungen darüber, welche Krankheiten bisher am häufigsten mit einer Cannabistherapie behandelt wurden. Dazu gehören:
- Schmerzen
- Tumore
- Spastik
- Magersucht
- Wasting-Syndrom (ungewollte Gewichtsabnahme, zum Beispiel bei AIDS)
- Multiple Sklerose
- Übelkeit und Erbrechen bei einer Chemotherapie
In über drei Viertel der Fälle wurden Cannabisarzneimittel zur Behandlung chronischer Schmerzen verschrieben. Bei psychischen Erkrankungen wie Angststörungen und Depressionen sind die Chancen auf die Bewilligung der Therapie geringer. Hier gilt die positive Wirkung von Cannabis als noch nicht ausreichend erforscht.
Wer entscheidet über die Verschreibung?
Im Grundsatz hat jeder Haus- oder Facharzt das Recht, medizinisches Cannabis zu verschreiben. Die Verschreibung ist nicht auf spezifische Krankheiten oder Symptome begrenzt. Voraussetzung ist jedoch eine schwerwiegende Erkrankung.
Bei gesetzlich Versicherten kann für die erste Verordnung eine zusätzliche Genehmigung der Krankenkasse nötig sein. Seit Oktober 2024 brauchen Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachrichtungen, etwa Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Anästhesiologie, und mit Zusatzbezeichnungen wie Palliativmedizin oder spezielle Schmerztherapie diese Genehmigung nicht mehr. Andere Ärztinnen und Ärzte brauchen sie weiterhin. Dazu reicht der behandelnde Arzt bei der Krankenkasse eine Dokumentation ein, die eine Begründung für die Verschreibung von medizinischem Cannabis in diesem speziellen Fall enthält. Innerhalb von drei Wochen trifft die Krankenkasse dann die Entscheidung, ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht. Seit dem 30. Juli 2026 läuft die Erstversorgung zulasten der Kasse über einen sechsmonatigen Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel.
Noch ein langer Weg
Im Zuge der Cannabis-Legalisierung, die seit dem 1. April 2024 gilt, haben die Debatten rund um medizinisches Cannabis erneut Fahrt aufgenommen. Vor allem Menschen mit lebensbedrohlichen Krankheiten und chronischen Schmerzen könnten von einer Cannabistherapie profitieren. Doch selbst bei schweren Erkrankungen stehen den Patienten noch viele bürokratische Hürden im Weg. Zuletzt wurden die Regeln eher enger: Seit dem 30. Juli 2026 gibt es keine Blüten mehr auf Kassenrezept, und weitere Einschränkungen bei Online-Verschreibung und Versand liegen als Gesetzentwurf im Bundestag (Stand September 2026). Insgesamt öffnet sich die Gesellschaft aber immer mehr für den medizinischen Nutzen von Cannabis.

