Aroma-Verbot – was hat es damit auf sich?

e zigarette

Bei Tabakerhitzern, Vapes, E-Zigaretten und Verdampfern spaltet sich die öffentliche Meinung. Die Gegner verbinden mit diesen Utensilien die Gefahr, dass Jugendliche und Nichtraucher dazu verführt werden, mit dem Rauchen zu beginnen. Dieser Gruppe gegenüber steht eine nicht zu verachtende Anzahl von Rauchern, denen es gelang, mithilfe der genannten Instrumente ihre Sucht einzudämmen oder ganz zu stoppen.

Derzeit gewinnt die Diskussion an Fahrt, weil Regierungspolitiker Aromastoffe für Tabakerhitzer und E-Zigaretten verbieten möchten. Es wird vermutet, dass die unzähligen Geschmacksrichtungen wie Melone, Erdbeere, Waldmeister und Menthol dazu führen, dass immer mehr Jugendliche von Tabakprodukten und Nikotin abhängig werden. Zigarettentabak und Zigaretten selbst dürfen seit einiger Zeit nicht mehr aromatisiert vertrieben werden.

EU-Kommission für Verbot von erhitzten Aroma-Tabakprodukten

Der Anstoß zu einem Aroma-Verbot für erhitzte Tabakwaren geht auf einen Vorschlag der Kommission der Europäischen Union (EU) aus dem letzten Jahr zurück. Er resultiert aus der Tatsache, dass der Absatz dieser Produkte in mehr als fünf Staaten der Gemeinschaft um 10 Prozent gestiegen ist.

Laut Stella Kyriakides, der Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, soll die Maßnahme das Vorhaben der “tabakfreien Generation bis 2040” vorantreiben. Die Mitgliedstaaten wurden angewiesen, das Aroma-Verbot für Tabakerhitzer bis Ende Oktober 2023 in nationales Recht zu gießen.

Welche Produkte sind betroffen?

Der Markt an Produkten, die weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten sein sollen, ist inzwischen unübersichtlich geworden. Fakt ist, dass die Beimischung von Aromen in Tabak und Zigaretten seit 2020 schon nicht mehr erlaubt ist. Seitdem greifen Raucher und Verbraucher immer öfter auf alternative Erzeugnisse zurück, von denen der an Details Interessierte hier mehr entdecken kann.

Tabakerhitzer

Bei Tabakerhitzern handelt es sich um kleine elektrische Apparaturen, die einem Kugelschreiber ähneln. Sie besitzen auf einer Seite eine Öffnung, in die ein mit einem Filter versehener Tabakstick beziehungsweise Heet eingeführt wird. Der Tabak wird mittels eines Heizstabes, der in das Gerät integriert ist, auf etwa 300° Celsius erhitzt. Daraufhin bildet sich ein dampfartiges Aerosol, welches wie bei einer herkömmlichen Zigarette über den Filter in den Mundraum und die Lunge gelangt.

Der Tabak wird dabei verdampft und nicht verbrannt. Daraus resultiert, dass sich keine toxischen Verbrennungsrückstände wie bei der Zigarette bilden, die bei etwa 800° Celsius entstehen. Auch Tabakerhitzer setzen Schadstoffe frei, aufgrund der niedrigen Temperaturen wird jedoch davon ausgegangen, dass 80 Prozent weniger Giftstoffe in die Lunge gelangen. Ein Stick ist nach etwa 15 Zügen beziehungsweise 6 Minuten verbraucht.

Die Heets dürfen ab Juli 2023 nicht mehr mit Aroma-Stoffen versetzt werden. Ab Ende Oktober 2023 ist der Verkauf nur noch erlaubt, wenn die Tabaksticks aus reinem Tabak bestehen.

E-Zigarette

Auch die E-Zigarette erzeugt Dampf, der zum Inhalieren gedacht ist. Daher wird sie landläufig oft mit dem Tabakerhitzer verwechselt. Dabei arbeitet die E-Zigarette nach einem ganz anderen Prinzip. Es wird kein Tabak erhitzt, sondern ein sogenanntes Liquid. Darunter wird eine Substanz verstanden, die sich aus Propylenglykol und vegetarischem Glycerin zusammensetzt.

Die Verbindungen werden in der Lebensmittelindustrie verwendet und dienen dazu, die Intensität und die Dichte des Dampfes zu regulieren sowie den Aromentransport zu gewährleisten. Die E-Zigarette soll sich besonders gut zur Rauchentwöhnung eignen. Auch sie setzt keine giftigen Rückstände frei, wie sie bei der Verbrennung entstehen. Angehende Nichtraucher verwenden Liquids, um sich das Rauchen abzugewöhnen.

Experten gehen davon aus, dass die E-Zigarette im Vergleich zur Tabakzigarette nur einen Schadstoffgehalt von etwa 5 bis 10 Prozent freisetzt. Bislang sind E-Zigaretten noch vom Aroma-Verbot ausgenommen, da sie rein rechtlich keine Tabakprodukte sind. Eine Einbeziehung steht allerdings auf der politischen Agenda, worauf weiter unten explizit eingegangen wird.

Vapes

Bei Vapes handelt es sich um kleine, bunte E-Zigaretten, die nach dem einmaligen Gebrauch entsorgt werden. Vapes werden gerade in den sozialen Medien gehypt, weil sie von Influencern und Influencerinnen als Lifestyle-Produkt beworben werden. Darum sind Vapes besonders bei Jugendlichen sehr gefragt. Auch diese Produkte sind bisher von einem Aroma-Verbot ausgenommen.

Vaporizer

Verdampfer oder Vaporizer funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie E-Zigaretten. Die Inhaltsstoffe werden erhitzt und der Dampf wird inhaliert. Allerdings besitzen Vaporizer einen größeren Tank und sind mit mehr Funktionen ausgestattet. So lassen sich neben flüssigen Liquids auch feste Substanzen wie Kräuter und Tabak verdampfen. Während die Liquids noch Aromastoffe enthalten dürfen, können aufgrund des Aroma-Verbots für Tabak aromatisierte Marken nicht mehr erworben werden.

Regierung treibt Aroma-Verbot für E-Zigaretten voran

Laut den neuesten Pressemeldungen ist die Regierung bemüht, das Aroma-Verbot auch auf E-Zigaretten auszudehnen. Dabei gilt der elektrische Rauchgenuss bislang als probate Möglichkeit für Raucher, sich ihrer Sucht zu entwöhnen. Können doch die Rituale des Rauchens nahezu identisch ausgeführt werden, ohne dass Verbrennungsrückstände in die Lunge gelangen.

Dieser Sichtweise wurde letzte Woche vehement von Burkhard Blienert (SPD) widersprochen. Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Regierung möchte süße Aromen für E-Zigaretten verbieten und die Tabakwerbung weiter einschränken.

Regierung für Aroma-Verbot für E-Zigaretten

Blienert setzt sich konsequent für ein Verbot von aromatisierenden Zusätzen bei E-Zigaretten ein. Dazu führt er aus, dass die vielfältigen Geschmacksnuancen Jugendliche dazu animieren, mit dem Rauchen anzufangen. Besonders sind ihm dabei die Vapes ein Dorn im Auge. Diese würden durch ihre stylische Aufmachung vor allem Jugendliche bis 25 Jahre faszinieren.

Obendrein sieht er ein Problem in der Entsorgung. Denn laut eines bayerischen Antrags vom März dieses Jahres, den der Bundesrat schon durchgewunken hat, gelten die Einmal-E-Zigaretten als Elektroschrott.

Werbung der Tabakindustrie soll weiter eingeschränkt werden

Eine weitere Herausforderung erkennt der Sozialdemokrat im massiven Marketing, mit dem E-Zigaretten und Vapes beworben werden. So sieht er die Gefahr, dass ”die aggressive Bewerbung von E-Zigaretten mit Toffee-, Erdbeer– und Minzaromen Jugendliche zum Rauchen animiert”. In jeder Klein- und Großstadt würden unzählige Shops eine reiche Palette an bunten Vapes wie Gummibärchen anbieten und “mit Erstbesteller- und Mengenrabatten locken”.

Er führt weiterhin aus, dass die deutsche Tabakindustrie jährlich noch etwa 250 Millionen Euro für Marketing und Sponsoring zur Verfügung stellt. Sein Ziel ist es, ”diesen Betrag so weit wie möglich Richtung Null zu bringen”.

Fazit

Dass immer mehr Menschen vor allem jüngeren Alters auf aromatisierte Tabakprodukte ansprechen, dürfte nicht von der Hand zu weisen sein. Mit dem Aroma-Verbot für Tabak und Zigaretten wurde ein erster Schritt getan, die Gesundheit weiter Teile der Bevölkerung zu schützen. Auch das Aroma-Verbot für Tabakerhitzer lässt sich in dieser Hinsicht interpretieren.

Ob eine Ausdehnung auf E-Zigaretten sinnvoll ist, kann derzeit noch bezweifelt werden. Versuchen doch viele langjährige Raucher, mithilfe der aromatisierten Liquids ohne Tabak und Nikotin, ihrem Laster abzuschwören und gesünder zu leben. Daher muss abgewartet werden, inwieweit eine solche Maßnahme dem Ziel einer tabakfreien Generation 2040 förderlich oder abträglich ist.

Inhaltsverzeichnis