Normen und Typen von Schutzhandschuhen – Aktuelle Vorgaben und Auswahlkriterien

auf einem labortisch mit laborgeräten im hintergrund sind verschiedene schutzhandschuhe ausgestellt die mit sicherheitsnormen beschriftet sind

Schutzhandschuhe sind ein unverzichtbarer Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und schützen die Hände vor mechanischen, chemischen, thermischen, elektrischen sowie biologischen Einflüssen. Die korrekte Auswahl und das Wissen um die jeweiligen Normen minimieren Arbeitsunfälle und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben der PSA-Verordnung (EU) 2016/425.

Grundlagen der Schutzhandschuhe in der PSA

In nahezu allen Branchen kommen Schutzhandschuhe zum Einsatz, weil sie die Hände vor den häufigsten Gefahren am Arbeitsplatz bewahren. Die europäische Normung unterscheidet verschiedene Handschuhtypen, die jeweils auf spezifische Risiken ausgerichtet sind. Die Auswahl des richtigen Handschuhs ist ein zentraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und muss anhand von Risiko, Dauer und Intensität des Kontakts erfolgen.

Mechanische Schutzhandschuhe nach EN 388

Der am weitesten verbreitete Handschuhtyp ist der mechanische Schutzhandschuh nach EN 388. Er schützt vor vier wesentlichen Gefahren:

  • Abrieb (Abrasion)
  • Schnitt (Cut)
  • Reißen (Tear)
  • Durchstich (Penetration)

Diese Schutzbereiche sind besonders relevant in Montage, Metallverarbeitung und handwerklichen Tätigkeiten.

Chemikalienschutzhandschuhe – aktuelle Norm EN ISO 374-1:2018

Für Arbeiten mit chemischen Stoffen ist die Norm EN 374 maßgeblich. Sie wurde 2018 durch DIN EN ISO 374-1:2018 ersetzt und definiert die Typen A, B und C sowie Leistungsstufen für 18 Prüfchemikalien. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Typ A: Mindestens Leistungsstufe 2 gegen mindestens 6 der 18 Chemikalien (Jahr 2018, Quelle S1)
  • Typ B: Mindestens Leistungsstufe 2 gegen mindestens 3 Chemikalien
  • Typ C: Mindestens Leistungsstufe 1 gegen mindestens 1 Chemikalie

Die Handschuhe fallen in PSA-Kategorie III und benötigen eine EU-Baumusterprüfung gemäß Verordnung (EU) 2016/425. Typische Materialien sind Nitril, Neopren oder PVC, die Durchbruchzeiten für Flüssigkeiten und Gase nachweisen müssen.

Leistungsstufen und Prüfchemikalien

Die Norm spezifiziert für jede Typklasse eine Mindest-Leistungsstufe. Beispielhaft für Typ A beträgt die geforderte Stufe mindestens 2, was die Widerstandsfähigkeit gegenüber sechs definierten Chemikalien aus der Prüf-Liste von 18 Einträgen bestätigt (Quelle S1, 2018).

Thermische Handschuhe – EN 407 und Schweißhandschuhe EN 12477

Bei hohen Temperaturen, Funkenflug oder Flammen kommen Handschuhe nach EN 407 zum Einsatz. Sie schützen gegen thermische Risiken beim Schweißen, Gießen oder in der Metallbearbeitung. Für spezielle Schweißarbeiten definiert EN 12477 zusätzliche Anforderungen an Hitzebeständigkeit und Schnittschutz.

Kälteschutz – EN 511

Handschuhe nach EN 511 schützen vor Kontakt- und Durchleitungskälte sowie vor eindringendem Wasser. Sie sind unverzichtbar bei Arbeiten, bei denen niedrige Temperaturen oder Feuchtigkeit das Risiko von Kälte- und Erfrierverletzungen erhöhen.

Elektrohandschuhe – EN 60903

Im elektrotechnischen Bereich kommen isolierende Handschuhe nach EN 60903 zum Einsatz. Sie werden meist aus Naturkautschuk gefertigt und verhindern den Kontakt mit elektrischer Spannung, wodurch das Risiko von Stromschlägen reduziert wird.

Einmalhandschuhe für medizinische und hygienische Anwendungen – EN 455 und EN 374

Einmalhandschuhe nach EN 455 und EN 374 sind für den medizinischen, labor- und lebensmittelverarbeitenden Bereich vorgeschrieben. Sie bestehen aus Latex, Nitril oder Vinyl und schützen vor Kontaminationen und Infektionen.

Grundnorm DIN EN 420 und PSA-Kategorien

Die Grundnorm DIN EN 420 (zukünftig ISO 21420) legt allgemeine Anforderungen an Größe, Kennzeichnung und das CE-Zeichen fest. PSA wird in die Kategorien I-III eingeteilt; Kategorie III erfordert die obligatorische EU-Baumusterprüfung (Jahr 2016, Verordnung (EU) 2016/425, Quelle S1). Diese übergeordneten Rahmenbedingungen bilden das Fundament für die spezifischen Normen wie EN 388, EN 374 oder EN 407.

Kennzeichnungspflicht nach DIN EN 420 (BGN)

Auf Schutzhandschuhen müssen folgende Angaben zwingend vorhanden sein:

  • Hersteller
  • Größe
  • CE-Kennzeichen
  • relevante Normen (z. B. EN 388, EN 374)
  • Piktogramme
  • ggf. Verfallsdatum

Diese Kennzeichnung sorgt für Transparenz in der Gefährdungsbeurteilung und ermöglicht eine schnelle Zuordnung zu den jeweiligen Schutzklassen.

Auswahlkriterien und Gefährdungsbeurteilung

Die Auswahl des geeigneten Schutzhandschuhs erfolgt nach einer strukturierten Gefährdungsbeurteilung:

  1. Identifikation der Gefahr (mechanisch, chemisch, thermisch, elektrisch, biologisch)
  2. Bestimmung der erforderlichen Schutzklasse (z. B. EN 388 für Abrieb, EN 374 Typ A für Chemikalien)
  3. Prüfung der PSA-Kategorie (I-III) und der damit verbundenen Prüfanforderungen
  4. Berücksichtigung des STOP-Prinzips – technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor Handschuhen
  5. Kontrolle der Kennzeichnung und des Verfallsdatums

Arbeitgeber müssen aktuelle Normen prüfen, um Konformität mit der PSA-Verordnung sicherzustellen und Fehlselektionen zu vermeiden.

FAQ – häufige Fragen zu Schutzhandschuhen

Was bedeuten Typ A, B, C bei EN ISO 374-1?
Typ A: Stufe 2 gegen mindestens 6 Chemikalien; Typ B: Stufe 2 gegen mindestens 3 Chemikalien; Typ C: Stufe 1 gegen mindestens 1 Chemikalie. Gilt für PSA-Kategorie III (DGUV/IFA).

Welche Kennzeichnung ist auf Schutzhandschuhen Pflicht?
Hersteller, Größe, CE-Kennzeichen, Normen, Piktogramme und ggf. Verfallsdatum nach DIN EN 420 (BGN).

Fazit

Die Vielfalt der Schutzhandschuh-Normen – von EN 388 über EN 374 bis EN 60903 – ermöglicht eine passgenaue Absicherung gegen die unterschiedlichsten Arbeitsrisiken. Aktuelle Updates, wie die Einführung von DIN EN ISO 374-1:2018 und die bevorstehende Ablösung von DIN EN 420 durch ISO 21420, erhöhen die Transparenz und Präzision bei der Auswahl. Arbeitgeber, die die Normen kennen, die Kennzeichnung prüfen und das STOP-Prinzip berücksichtigen, reduzieren Unfälle, erfüllen gesetzliche Vorgaben und sichern die Gesundheit ihrer Beschäftigten.

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