Eine mangelhafte Mundhygiene bei pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren erhöht das Risiko für schwerwiegende systemische Erkrankungen wie Aspirationspneumonien und Herz-Kreislauf-Probleme. Deshalb sind praxistaugliche Konzepte und interprofessionelle Kooperationen unverzichtbar. Der vorliegende Beitrag fasst aktuelle epidemiologische Daten, gesetzliche Rahmenbedingungen, wissenschaftliche Evidenz zu systemischen Risiken und ein erfolgreiches Leuchtturmprojekt zusammen – alles gestützt auf die bereitgestellten Fakten.
Epidemiologie und Zahnverbleib im Alter
Die Deutschen Mundgesundheitsstudien (DMS V & DMS 6) zeigen, dass Seniorinnen und Senioren heute deutlich länger eigene Zähne behalten. Im Jahr 2025 weisen laut DMS 6:
- 62 % der 65- bis 80-jährigen Personen mindestens 20 eigene Zähne auf.
- Rund 40 % der über 80-jährigen Personen ebenfalls mindestens 20 eigene Zähne.
Dieses Ergebnis erklärt, warum die stationäre Altenpflege heute mit komplexeren Mundsituationen – Kombination aus eigenen Zähnen, Implantaten, Teilprothesen und häufig medikamenteninduzierter Mundtrockenheit – konfrontiert ist. Der höhere Zahn- und Prothesenerhalt erhöht das Risiko für Wurzelkaries und Parodontitis, wenn die Mundhygienekompetenz mit zunehmenden kognitiven und motorischen Einschränkungen abnimmt.
Gesetzlicher Rahmen: Kooperationsverträge nach § 119b SGB V
Der Gesetzgeber hat mit § 119b SGB V die Möglichkeit geschaffen, institutionalisierte Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Zahnarztpraxen zu schließen. Diese Verträge regeln:
- Regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
- Mundgesundheitspläne für jede Pflegekraft.
- Schulungen des Pflegepersonals durch Vertragszahnärzte.
Laut dem Kassenzahnärztlichen Bundesverband (KZBV) gab es im Jahr 2024 bereits 7.483 Kooperationsverträge nach § 119b SGB V. Gleichzeitig profitierten 535.035 Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen von zahnärztlichen Präventionsleistungen, und es wurden 1.100.000 zahnärztliche Besuche im Rahmen der aufsuchenden Versorgung durchgeführt.
Systemische Gesundheitsrisiken: Pneumonieprävention durch Plaquekontrolle
Klinische Studien belegen, dass die konsequente Entfernung oraler Biofilme das Risiko für Aspirationspneumonien signifikant senkt. Der Cochrane Review von 2021 berichtet von einer 30-50 % geringeren Pneumonierate in Pflegeheimen, die eine strukturierte Mundhygiene praktizieren. Damit wird deutlich, dass Mundpflege nicht nur eine Komfort- oder Ästhetikmaßnahme, sondern eine potenziell lebensrettende Intervention ist.
Praktisches Leuchtturmprojekt von Meike Wattjes
Im August 2026 wurde Meike Wattjes, Zahnmedizinische Fachangestellte (BA Dentalmanagement), für ihr Engagement mit dem Praxis-AWARD Prävention ausgezeichnet. Ihr Projekt in einer stationären Altenpflegeeinrichtung demonstriert, wie mit wenig Aufwand die Mundgesundheit gefördert werden kann.
Kernelemente des Projekts
- Einmal täglich eine gründliche Zahn-, Mund- und Prothesenpflege, durchschnittlich in fünf Minuten umsetzbar.
- Strukturierte Abläufe, individuelle Pflegepläne und kurze Dokumentation für Sicherheit von Pflegekräften und Bewohnern.
- Einsatz der von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg entwickelten „Pflegeampel“ zur Bewertung des Mundzustands.
- Umfassende Schulungen, die sowohl theoretisches Wissen (Zähne, Zahnerkrankungen, Stoffwechsel, Zahnersatz) als auch praktische Fertigkeiten (Umgang mit Prothesen, Auswahl passender Hilfsmittel) vermitteln.
Die Zahnsituation der Bewohner ist häufig ein Nebeneinander von eigenen Zähnen, Implantaten, Teleskopprothesen und Brücken. Zusätzlich treten Mundtrockenheit und Speisereste auf, was die Prävention von Zahnfleischentzündungen besonders wichtig macht.
Beispielhafte Anwendung: Bewohnerin Frau T.
Frau T. besitzt eine Oberkiefer-Totalprothese, mehrere Teleskopkronen und einzelne prothetisch ersetzte Zähne. Im Projekt wurden folgende Hilfsmittel eingesetzt:
- Prothesenbürste
- Handzahnbürste mit kleinem Kopf
- Interdentalbürsten Größe ISO 5 und 6
- Handelsübliche Zahncreme mit niedrigem Abrieb
- elmex Sensitive plus Zahnpasta (bewährt bei Mundtrockenheit)
Unter Anleitung kann Frau T. ihre Prothese selbst am Waschbecken abspülen; für die weitere Mundhygiene ist sie jedoch auf Unterstützung angewiesen. Die Einbindung persönlicher Vorlieben, wie das Tragen eines roten Lippenstifts nach der Pflege, erhöht die Akzeptanz.
Neue Kompetenzen und sichtbare Ergebnisse motivieren Pflegekräfte
Der Expertenstandard DNQP 2023 bildet die fachliche Grundlage. Pflegedienstleiter Marc Stoyke betont, dass die Mitarbeitenden durch Vorher-Nachher-Fotos die Wirksamkeit der Mundpflege unmittelbar sehen konnten. Diese visuelle Erfolgskontrolle stärkt die Motivation und verdeutlicht den Beitrag zur allgemeinen Pflegequalität.
Fachliche Grundlagen: Expertenstandard DNQP 2023
Der vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) veröffentlichte Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ verpflichtet Einrichtungen, bei Aufnahme ein systematisches Mund-Assessment durchzuführen, individuelle Mundpflegepläne zu erstellen und das Personal im Umgang mit Zahn- und Prothesenpflege zu schulen. Diese Vorgaben sind verbindlich und bilden das Fundament für alle beschriebenen Praxismaßnahmen.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was beinhaltet der Expertenstandard ‚Förderung der Mundgesundheit in der Pflege‘ konkret?
Der 2023 vom DNQP herausgegebene Standard verpflichtet Pflegeeinrichtungen dazu, bei Aufnahme ein systematisches Mund-Assessment durchzuführen, individuelle Mundpflegepläne zu erstellen und Pflegekräfte für den Umgang mit Zahn- und Prothesenpflege zu schulen. - Welche gesetzlichen Leistungen stehen Pflegebedürftigen für die zahnärztliche Betreuung zu?
Gemäß § 22a SGB V haben Versicherte mit Pflegegrad Anspruch auf die regelmäßige Erhebung des Mundgesundheitsstatus, einen individuellen Mundgesundheitsplan, Mundgesundheitsaufklärung sowie die halbjährliche Entfernung harter Zahnbeläge.
Gegenüberstellung von Herausforderungen
- Fachkräftemangel und knappe Personalressourcen: Selbst ein Zeitaufwand von fünf Minuten pro Tag erfordert feste Prozessabläufe im Schichtbetrieb, da Mundhygiene bei Zeitdruck häufig zugunsten von Grundpflegeleistungen depriorisiert wird.
- Abwehrverhalten bei fortgeschrittener Demenz: Menschen mit stark ausgeprägter Demenz benötigen spezifische gerontopsychiatrische Kommunikationsansätze (z. b. Basale Stimulation, Validation), da klassische Anleitungen nicht greifen und Zwang vermieden werden muss.
Fazit
Die Kombination aus epidemiologischer Evidenz, einem klaren gesetzlichen Rahmen und praxisnahen Projekten wie dem Leuchtturmprojekt von Meike Wattjes zeigt, dass ein strukturierter, fünf-minütiger Pflegeansatz pro Tag die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen maßgeblich verbessern kann. Durch die verbindlichen Vorgaben des DNQP-Expertenstandards, die Unterstützung über Kooperationsverträge nach § 119b SGB V und die nachweisliche Reduktion von Pneumonieraten wird die Mundpflege zu einer lebensrettenden Maßnahme. Die konsequente Umsetzung erfordert jedoch feste Prozessstrukturen, Schulungen und die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse – besonders bei demenziell erkrankten Bewohnern. Nur so lässt sich die Mund- und Zahngesundheit nachhaltig in der stationären Altenpflege verankern.

