Die EU-OSHA hat die dreijährige Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze 2026-2028“ ins Leben gerufen, um die Prävention psychosozialer Risiken und die Förderung psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz in den Mittelpunkt der europäischen Arbeitsschutzpolitik zu stellen. Unter dem Leitmotiv „Gemeinsam für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz„ sollen Arbeitgeber, Beschäftigte, Fachkräfte und politische Akteure gemeinsam Maßnahmen erarbeiten, die über reine Wohlfühlangebote hinausgehen und verbindlich in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden.
Hintergrund und Ziel der EU-OSHA Kampagne 2026-2028
Psychische Erkrankungen gehören EU-weit zu den Hauptursachen für Langzeitausfälle, Frühverrentungen und Produktivitätsverluste. Die Kampagne richtet sich an alle Sektoren und betont, dass psychosoziale Prävention kein freiwilliges „Feel-good“-Benefit, sondern eine gesetzliche Pflicht nach der europäischen Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ist. In Deutschland ist die Berücksichtigung psychischer Belastungen seit 2013 ausdrücklich in § 5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verankert.
Makroökonomische Kosten psychischer Erkrankungen in der EU
Aktuelle Modellrechnungen der OECD (2026) quantifizieren den volkswirtschaftlichen Schaden durch psychische Erkrankungen in der EU auf jährlich 1,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis zum Jahr 2050. Die wichtigsten Kennzahlen lauten:
- BIP-Verlust: 1,7 % pro Jahr (OECD-Modellierung 2025-2050).
- Verlorene Vollzeitarbeitskräfte-Äquivalente: 2,4 Millionen pro Jahr.
- Direkte jährliche Gesundheitskosten: 76 Milliarden Euro (etwa 6 % der gesamten nationalen Gesundheitsbudgets).
Die indirekten Kosten durch Absentismus (Fehlzeiten) und Präsentismus (Arbeiten trotz Erkrankung) übersteigen die direkten Behandlungskosten deutlich und belasten das Gesundheitssystem nachhaltig.
Rechtlicher Rahmen und nationale Umsetzung in Deutschland
Die EU-OSHA betont, dass die Gefährdungsbeurteilung psychosozialer Risiken verbindlich ist. In Deutschland übernimmt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Rolle des offiziellen Focal Points. Die BAuA koordiniert den Informationstransfer, unterstützt Betriebe mit standardisierten Instrumenten zur gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung und organisiert die nationalen Vorausscheidungen für den Wettbewerb „Healthy Workplaces Good Practice Awards“.
- Beteiligte Staaten im OSH-Netzwerk (2026): 39 (EU-Mitgliedsstaaten plus EFTA- und Beitrittsländer).
- Focal Point Deutschland: BAuA – Bereitstellung von Leitfäden und Unterstützung bei der Umsetzung nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG.
Prioritätsbereiche der Kampagne und konkrete Maßnahmen
Die Kampagne gliedert sich in fünf Prioritätsbereiche, die jeweils durch Fachleitfäden, Toolkits und Austauschformate unterstützt werden:
- Gefährdungsbeurteilung und Management psychosozialer Risiken.
- Belästigung, sexuelle Belästigung und Gewalt.
- Physische Risiken und psychische Gesundheit.
- Psychosoziale Risiken im Gesundheits- und Sozialwesen.
- Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz.
Zu den angebotenen Materialien gehören ein Kampagnenleitfaden, Publikationen, ein Toolkit, Videos mit dem Maskottchen Napo und kostenfreie Vorlagen für Unternehmen.
Statistiken und Befunde zu psychosozialen Risiken
Die jüngsten Erhebungen von EU-OSHA (OSH Pulse 2025) und ESENER (2024) liefern eindrückliche Zahlen:
- Rund 29 % der EU-Arbeitnehmer berichten von arbeitsbedingtem Stress, Angstzuständen oder Depressionen (2025).
- 37 % der Beschäftigten geben an, an anhaltender berufsbedingter Erschöpfung (Fatigue) zu leiden (2025).
- 44 % fühlen sich starkem Zeitdruck oder Arbeitsüberlastung ausgesetzt (2025).
- 56 % der Unternehmen sehen den Umgang mit schwierigen Kunden, Patienten oder Schülern als wesentlichen psychosozialen Risikofaktor (2024).
- Frauen, LGBTIQ+-Personen, Migranten, jüngere und ältere Beschäftigte sowie Menschen mit Behinderungen sind überproportional gefährdet.
Herausforderungen und Gegenmaßnahmen
Einige Unternehmen setzen ausschließlich verhaltensorientierte Alibi-Maßnahmen wie Yoga-Kurse oder Meditations-Apps ein, ohne strukturelle Anpassungen bei Schichtplänen, Arbeitsdichte oder Führungsverhalten vorzunehmen. Diese Gefahr des Verharrens wird als „Gefahr des Verharrens bei rein verhaltensorientierten Alibi-Maßnahmen“ bezeichnet. Zudem blockiert Stigmatisierung und Angst vor beruflichen Nachteilen die Offenheit: fast die Hälfte der Belegschaft befürchtet Karrierenachteile bei Offenlegung psychischer Probleme, sodass freiwillige Hilfsangebote ohne geschützte Meldesysteme wenig Wirkung zeigen.
Empfohlene Handlungsfelder für Unternehmen
- Integration psychosozialer Risiken in die reguläre Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG.
- Strukturelle Anpassungen von Arbeitsorganisation, Schichtplänen und Führungsverhalten.
- Einführung geschützter Meldesysteme und Vertrauenskulturen zur Reduktion von Stigmatisierung.
- Gezielte Schulungen für Führungskräfte zum Umgang mit belastenden Arbeitssituationen.
FAQs zur EU-OSHA Kampagne 2026-2028
- Ist die Erfassung psychosozialer Risiken im Betrieb rechtlich verpflichtend?
Ja. Auf europäischer Ebene verpflichtet die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG zur Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsrisiken. In Deutschland schreibt § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG die Beurteilung psychischer Belastungen ausdrücklich vor. - Wer ist in Deutschland der Ansprechpartner für die EU-OSHA-Kampagne?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fungiert als offizieller deutscher Focal Point, stellt Leitfäden bereit und organisiert den deutschen Vorentscheid der „Good Practice Awards“. - Welcher wirtschaftliche Schaden entsteht Unternehmen durch unzureichende psychosoziale Prävention?
Laut OECD-Berechnungen mindern psychische Erkrankungen das EU-BIP jährlich um 1,7 %, wobei der Großteil der Verluste auf Absentismus und Präsentismus zurückzuführen ist.
Wichtige Termine im Kampagnenverlauf 2026-2028
Die Kampagne ist durch ein klar strukturiertes Jahresprogramm gekennzeichnet:
- Oktober 2026: Auftaktveranstaltung in Brüssel, offizieller Kampagnenstart EU-weit, Beginn des Wettbewerbs „Healthy Workplaces Good Practice Awards“.
- Februar-Mai 2027: Schwerpunkt 1 – Gefährdungsbeurteilung und Management psychosozialer Risiken.
- Juni-September 2027: Schwerpunkt 2 – Belästigung, sexuelle Belästigung und Gewalt.
- September 2027: Good-Practice-Exchange-Veranstaltung.
- Oktober 2027 (25.-29.): Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
- Januar-Dezember 2028: Weitere Schwerpunkte und Abschlussveranstaltungen, inkl. „Healthy Workplaces Summit“ und Preisverleihung der Awards.
Fazit
Die EU-OSHA-Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze 2026-2028“ verbindet klare gesetzliche Vorgaben, belastbare ökonomische Daten und praxisnahe Instrumente, um die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu stärken. Die makroökonomischen Zahlen – ein jährlicher BIP-Verlust von 1,7 %, 76 Mrd. € direkte Gesundheitskosten und 2,4 Mio. verlorene Vollzeitäquivalente – verdeutlichen den Handlungsdruck für Unternehmen und Politik. Durch die verbindliche Einbindung psychosozialer Risiken in die Gefährdungsbeurteilung, die Unterstützung der BAuA als nationaler Focal Point und die Bereitstellung von kostenlosen Ressourcen bietet die Kampagne einen konkreten Fahrplan, um sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern.

