Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) gehören zu den am häufigsten gemeldeten Arbeitsunfällen. Sie verursachen nicht nur Unterbrechungen im Betriebsablauf, sondern führen auch zu hohen finanziellen Belastungen für Unternehmen. Gezielte Unterweisungen sind ein wirksames Mittel, um das Risiko zu senken und Kosten zu reduzieren.
Ausmaß von SRS-Unfällen im Unternehmen
Je nach Quelle und Branche wird der Anteil von SRS-Unfällen an allen meldepflichtigen Arbeitsunfällen auf etwa ein Fünftel bis ein Drittel geschätzt. Das verdeutlicht, wie präsent diese Unfallart im Arbeitsalltag ist. Zahlen, Ursachen und Präventionsstrategien zeigt der Beitrag Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) im Unternehmen.
Die Ursachen sind vielfältig: Unebenheiten im Firmengelände, nasse oder glatte Böden, lose Kabel, falsch abgestellte Gegenstände, feuchte Reinigungsflächen und das Ablenken durch Smartphones oder Tablets. Selbst kleine Verhaltensweisen wie das Überspringen von Stufen erhöhen das Risiko.
Kosten für Unternehmen durch SRS-Unfälle
Ein einzelner SRS-Unfall kann ein Unternehmen erheblich belasten. Die Gesamtkosten – einschließlich medizinischer Behandlung und Ausfallzeiten – können bei schweren Verletzungen sehr hoch ausfallen.
- Zusätzliche Kosten können Bußgelder bis zu 10.000 Euro und mögliche Regressforderungen der Berufsgenossenschaften umfassen.
Die finanziellen Folgen ergeben sich nicht nur aus direkten Behandlungskosten, sondern auch aus Produktionsausfällen, Ersatzarbeitskräften und dem Aufwand für die Unfallnachbearbeitung.
Relevanz und Wirkung von Unterweisungen
Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Sie müssen bei Einstellung, bei Änderungen des Aufgabenbereichs sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien durchgeführt werden. Das Arbeitsschutzgesetz selbst nennt keine Frist für Wiederholungen, die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (§ 4 Abs. 1) verlangt aber mindestens eine jährliche Wiederholung; für Jugendliche gilt nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz eine halbjährliche Unterweisung.
- Wiederholung mindestens einmal jährlich (DGUV Vorschrift 1), bei Jugendlichen halbjährlich.
- Bußgelder bei fehlenden oder fehlerhaften Unterweisungen: bis zu 10.000 Euro.
Gut durchgeführte Unterweisungen können die Unfallrate deutlich senken. Schulungen sind damit nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein zentraler Baustein zur Risikominimierung.
Gesetzliche Grundlagen der Unterweisungen
Der § 12 des Arbeitsschutzgesetzes verlangt Unterweisungen bei:
- Einstellung neuer Mitarbeitender
- Veränderungen im Aufgabenbereich
- Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
Die Unterweisung muss den direkten Austausch mit den Beschäftigten ermöglichen, Gefahren bewusst machen und korrektes Verhalten vermitteln – idealerweise durch anschauliche Demonstrationen.
Praktische Präventionsmaßnahmen im Arbeitsalltag
Um SRS-Unfälle nachhaltig zu reduzieren, sollten Unternehmen sowohl organisatorische als auch bauliche Maßnahmen kombinieren. Zur Unfallprävention in Hallen lesen Sie mehr im Beitrag Unfallprävention in Produktions- und Lagerhallen.
Identifizierte Risikofaktoren
- Unebenheiten und Schlaglöcher auf dem Betriebsgelände
- Glatte, nasse oder frisch gereinigte Bodenflächen
- Lose Kabel, falsch abgestellte Leitern oder Transportwagen
- Ungeeignete Aufstiegshilfsmittel (z. B. Bürostuhl)
- Ablenkung durch Smartphones oder Tablets
- Unaufmerksamkeit oder Leichtsinn (z. B. Überspringen von Stufen)
Empfohlene Maßnahmen
- Visuelle Hinweise: gut sichtbare Bodenmarkierungen, Piktogramme und Warnschilder in Gefahrenzonen.
- Rutschhemmende Bodenbeläge im Eingangsbereich und an stark frequentierten Stellen.
- Kabelmanagement: Kabelsysteme oder -kanäle einsetzen, lose Leitungen sofort beseitigen.
- Regelmäßige Inspektionen: wöchentliche oder monatliche Rundgänge, um Mängel zu dokumentieren und zu beheben.
- Freihalten von Verkehrswegen: Wege, Treppen und Verkehrsflächen von Hindernissen befreien.
- Handhabung von Aufstiegshilfen: Schulungen zur sicheren Nutzung von Leitern, Treppen mit Handlauf und geeigneten Transportwagen.
- Schutzkleidung: Tragen von geeignetem Sicherheitsschuhwerk.
- Verzicht auf private Mobilgeräte während der Arbeit, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
- Klare Regelungen zu Alkohol, Drogen und Medikamenten, die die Unfallgefahr erhöhen.
Wie oft sollten Unterweisungen durchgeführt werden?
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt mindestens eine jährliche Wiederholung, für Jugendliche schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine halbjährliche Unterweisung vor. Zusätzlich ist bei Einstellung, neuen Aufgaben oder neuen Arbeitsmitteln zu unterweisen.
Gegenargumente und Risikoeinschätzung
Ein häufiges Gegenargument ist die Unterschätzung des Risikos durch Beschäftigte. Wenn Mitarbeitende die Gefahren nicht ernst nehmen, kann dies zu unzureichenden Vorsichtsmaßnahmen führen und die Wirksamkeit von Unterweisungen verringern. Deshalb ist es wichtig, das Bewusstsein kontinuierlich zu stärken und die Relevanz von SRS-Prävention klar zu kommunizieren.
Fazit
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle machen einen erheblichen Teil aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle aus und können Unternehmen viel Geld kosten. Gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen, ergänzt durch mindestens jährliche Wiederholungen, können die Unfallrate deutlich senken. Durch eine Kombination aus rechtzeitiger Schulung, visuellen Hinweisen, baulichen Verbesserungen und systematischen Inspektionen lässt sich das Risiko nachhaltig reduzieren. Unternehmen, die diese Maßnahmen konsequent umsetzen, profitieren nicht nur von geringeren Kosten, sondern auch von einem sichereren und produktiveren Arbeitsumfeld.

