Die Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich geregelt. Je nach Behandlung gibt es unterschiedliche Zuzahlungen oder auch ganze Kostenübernahmen. Jedoch gibt es auch in diesem Bereich zahlreiche Unterschiede.
Die wohl stärkste Differenz zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung liegen bei den Kosten. Entschließen Sie sich für einen privaten Schutz, dann sind die Investitionen häufig höher.
Das bedeutet aber nicht, dass die gesetzliche Wahl immer die bessere ist. Beide Modelle haben sowohl negative als auch positive Aspekte. Es ist also nicht in jedem Fall sinnvoll, direkt zurück in die GKV zu wechseln, wenn man im privaten Sektor versichert ist.
Behandlung bei einer Depression: Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten?
Depressionen oder auch Burn-out sind Krankheitsbilder, die immer häufiger zu finden sind. Der stressige Alltag zwischen Familie und Beruf sorgt dafür, dass wir auf der Strecke bleiben. Die Folgen können dabei sehr tiefgreifend sein.
Ebenso wie die langsame Entstehung der Krankheit ist auch die Genesung mit einer langen Zeitspanne verbunden. Eine Depression ist nicht mit einer Therapiesitzung abgehandelt. Häufig braucht man hier Monate und Jahre, um aus dem Tief wieder rauszukommen.
Grundsätzlich muss jedoch eine wichtige Indikation vorliegen. Das bedeutet, der Arzt muss im Vorfeld eine eindeutige Depression oder auch eine Störung festgestellt haben. Im Zuge diese und der folgenden Therapie übernehmen gesetzliche Krankenkassen dann die Kosten.
Handelt es sich jedoch um eine Eheberatung oder anderweitig nicht schwerwiegende Therapie, greift der Versicherungsschutz nicht. Hierbei ist der Schweregrad so gering, dann die Krankenkasse nicht in die Pflicht genommen wird.
Grundsätzlich benötigen die Krankenkassen einen Nachweis über die Heilbehandlung. Ist die Fachkraft also nicht für dieses Dokument staatlich zugelassen, dann werden die Kosten abgelehnt. Das ist zum Beispiel bei einem Heilpraktiker der Fall.
Die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen
Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenkasse kann die private Versicherung sich ihre Versicherungsnehmer aussuchen. Nachdem eine Anfrage bei der Krankenkasse eingegangen ist, müssen die Bewerber unterschiedliche Faktoren erfüllen.
Die Höhe der Beiträge richtige sich dabei nachdem Alter und auch nach den Vorerkrankungen. Ebenfalls entscheidend sind die Leistungen, die im jeweiligen Vertrag vereinbart werden.
Hierzu zählen nicht nur die Eigenbeteiligung, sondern auch die unterschiedlichen Kostenübernahmen. So kann es zum Beispiel sein, dass die gesonderten Behandlungen nur zu einem Teil übernommen werden.
Eine pauschale Aussage, ob eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Therapie im Bereich der Depressionen übernimmt, kann nicht getroffen werden. Hier spielen die individuellen Absprachen eine wichtige Rolle.
Leiden Sie bereits an Depressionen, dann werden Sie von den wenigstens privaten Kassen angenommen. Die Krankenversicherung weiß genau, dass eine Therapie in diesem Bereich mit hohen Kosten verbunden ist. Sie sind damit ein Risiko, welches die Kasse nicht eingehen möchte.
Wiederum kann die private Art der Krankenversicherung je nach Vertrag auch deutliche Vorteile mit sich bringen. Die gesetzlichen Kassen übernehmen nur das Notwendige. Sonderleistungen oder auch abweichenden Therapien sind im Kostenplan nicht vorgesehen.
Private Krankenkassen denken hier in einigen Fällen ein wenig anders. Zusatzleistungen oder auch Behandlungen, die deutlich über der normalen Therapie liegen, können ganz oder teilweise von der Versicherung übernommen werden.
Diese Leistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen
In jedem Krankheitsbild gibt es aktuelle Richtlinien bezüglich der Behandlung. Eine Art Fahrplan, an den sich die Ärzte halten und der zur Besserung der Krankheit führen soll. Genau für diesen werden die Kosten von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Weicht der Arzt in seiner Therapie ab, dann muss zunächst ein entsprechender Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Gleiches gilt für Sonderleistungen. Hier kann die Versicherung individuell entscheiden.
Patienten sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass in den meisten Fällen lediglich die Kosten für die Grundbehandlung komplett übernommen werden. Bei anderen Therapien kann man jedoch mit Zuzahlungen zum Erfolg gelangen.
Grundsätzlich werden bei Depressionen Verhaltenstherapien, fachliche Psychotherapien und Behandlungen zum Thema posttraumatische Belastungsstörungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen komplett übernommen.
Es ist bei der Übernahme der Kosten ebenso wichtig, an welcher Person man sich als Betroffener wendet. Die Leistungen müssen von einem Arzt oder einem geprüften und staatlich zugelassenen Psychotherapeuten erfolgen.
Eine Approbation ist also die Grundvoraussetzung. Ohne diese können die Fachkräfte nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Das hat zur Folge, dass der Patient auf der gesamten Summe der Leistungen sitzen bleibt.
Im Zuge einer Therapie kann es dazu kommen, dass diese von entsprechenden Medikamenten unterstützt werden muss. Auch in diesem Fall brauchen Sie als Patient eine Angst vor den entstehenden Kosten haben.
Ähnlich wie in dem gesamten medizinischen Sektor ist es auch bei einer Medikation bei Depressionen. Hier werden nur entsprechenden Rezeptgebühren erhoben, die in der Apotheke bezahlt werden müssen.
Den Hauptanteil der Medikamente wird von den gesetzlichen Kassen getragen, sodass die Patienten sich voll und ganz auf die Therapie und den Erfolg aus dieser Behandlung konzentrieren können.