Beauty und Wellness

Erweiterte Kennzeichnungspflichten für Duftstoffe in Kosmetik – Was Verbraucher wissen müssen

eine glastropfflasche auf einem holztisch gibt ein digitales hologramm ab das eine tastatur und das wort "schwelle" zeigt; im hintergrund steht eine grünpflanze

In der Europäischen Union gilt eine deutlich verschärfte Kennzeichnungspflicht für Duftstoffe in kosmetischen Produkten: Seit dem 31. Juli 2026 dürfen nur noch Produkte neu in Verkehr gebracht werden, die sie erfüllen, ab dem 31. Juli 2028 gilt sie für alle Produkte im Handel. Die Verordnung (EU) 2023/1545 erweitert die Liste der verpflichtend zu deklarierenden Duftstoffe von bisher 24 auf über 80 Substanzen und verlangt die Angabe, sobald die Konzentration eines Duftstoffes einen festgelegten Schwellenwert überschreitet. Ziel ist ein stärkerer Verbraucherschutz: Durch mehr Transparenz sollen allergische Reaktionen verhindert und allergischen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine fundierte Entscheidung ermöglicht werden.

Erweiterung der Kennzeichnungspflicht von 24 auf über 80 Duftstoffe

Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung lassen sich in drei Kernansprüche zusammenfassen:

  • Die Liste der Pflichtinhaltsstoffe wird von 24 auf über 80 Duftstoffe erweitert.
  • Die Kennzeichnungspflicht greift, wenn die Konzentration eines Duftstoffes die festgelegten Schwellenwerte überschreitet.
  • Die Änderung basiert auf den Empfehlungen des Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) der EU-Kommission.

Warum die neuen Regelungen wichtig sind – Studien und Zahlen

Sensibilisierungsrate in Europa

Duftstoffe gehören zu den häufigsten Auslösern von Kontaktallergien in Europa. Ein erheblicher Teil der Konsument*innen profitiert deshalb potenziell von den neuen Kennzeichnungspflichten.

Allergierisiko bei Hautpflegeprodukten

Untersuchungen zeigen, dass das Allergierisiko bei Produkten, die auf der Haut verbleiben (z. B. Bodylotions), deutlich höher ist als bei abwaschbaren Produkten (z. B. Shampoo).

Unterschiedliche Schwellenwerte nach Produktkategorie

Die neuen Schwellenwerte unterscheiden sich je nach Produktkategorie. Produkte, die auf der Haut verbleiben (Leave-on-Produkte), erhalten strengere Grenzwerte, weil das Allergierisiko dort höher ist. Bei abwaschbaren Produkten (Rinse-off-Produkte) liegen die Schwellenwerte höher, da das Risiko einer dauerhaften Exposition geringer ist. Diese Differenzierung stellt sicher, dass besonders gefährdete Verbrauchergruppen – etwa Menschen mit bekannter Duftstoffsensibilisierung – besser geschützt werden.

Übergangsfrist und praktische Umsetzung

Seit dem 31. Juli 2026 müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte die erweiterte Kennzeichnung tragen. Ältere Ware, die schon vorher im Handel war, darf noch bis zum 31. Juli 2028 verkauft werden; danach dürfen Produkte, die den Anforderungen nicht entsprechen, nicht mehr angeboten werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt zudem, wenn die betreffenden Substanzen Bestandteil eines Parfüms, Aromas oder eines komplexen Inhaltsstoffs wie ätherischen Ölen sind.

Für Verbraucher*innen bietet die COSMILE-App eine praktische Unterstützung: Sie können bekannte Unverträglichkeiten in der App hinterlegen. Beim Scannen der Inhaltsstoffliste eines Produkts zeigt die App an, ob ein gekennzeichneter Duftstoff enthalten ist, sodass ein alternatives Produkt gewählt werden kann.

Kritische Stimmen und mögliche Schlupflöcher

Einige Fachleute äußern Zweifel an der Wirksamkeit der neuen Regelung. Es besteht die Möglichkeit, dass Hersteller alternative Begriffe oder Beschreibungen verwenden, um die Pflicht zur Kennzeichnung zu umgehen. Diese Bedenken zeigen, dass die Durchsetzung und Kontrolle der Kennzeichnungspflicht ebenso wichtig sind wie die eigentliche Regelung.

Häufig gestellte Fragen

Welche neuen Stoffe müssen gekennzeichnet werden?

Die neuen Vorschriften fordern die Kennzeichnung von über 80 Duftstoffen, die nachweislich Allergien auslösen können.

Was gilt bis wann?

Neu in Verkehr gebrachte Produkte müssen die Anforderungen seit dem 31. Juli 2026 erfüllen. Nach dem 31. Juli 2028 dürfen auch ältere Produkte ohne die neue Kennzeichnung nicht mehr verkauft werden.

Fazit

Die erweiterte Kennzeichnungspflicht für Duftstoffe stellt einen bedeutenden Fortschritt für den Verbraucherschutz dar. Durch die Vergrößerung der Pflichtliste auf über 80 Substanzen, die differenzierte Schwellenwertgestaltung nach Produktkategorie und die Fristen 31. Juli 2026 für Neuware und 31. Juli 2028 für den Abverkauf wird die Transparenz für Verbraucher*innen erheblich erhöht. Die Häufigkeit von Duftstoffallergien und das erhöhte Allergierisiko bei Leave-on-Produkten unterstreichen die Dringlichkeit dieser Maßnahme. Gleichzeitig zeigen kritische Stimmen, dass eine konsequente Überwachung nötig ist, um Umgehungsstrategien zu verhindern. Insgesamt stärkt die neue Verordnung die Fähigkeit von Verbraucher*innen, informierte Entscheidungen zu treffen und allergischen Reaktionen vorzubeugen.

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